Will man als Kanzlei eine neue Kanzleiwebsite beauftragen, stellt sich relativ bald eine wichtige Frage: Reicht es, eine Webagentur einmalig damit zu beauftragen, eine Kanzleiwebsite zu erstellen? Oder macht es Sinn, auch für die Zeit danach einen laufenden Servicevertrag mit der Agentur zu schließen?
Die eindeutig uneindeutige Antwort auf diese Frage lautet: Es kommt darauf an.
Warum ist der Unterschied beim Servicevertrag relevant?
Relevant ist die Antwort auf die Frage, weil sich die Kosten für einen laufenden Servicevertrag (gerne 12 oder 24 Monate) durchaus aufsummieren können und damit eine vermeintlich günstige Website plötzlich nicht so günstig ist, wie man ursprünglich dachte. Denn nicht selten „locken“ Agenturen mit der günstigen Erstellung einer Website. Daran hängt dann nicht selten ein relativ teurer Servicevertrag mit langer Laufzeit, um die Kosten für die Website so wieder einzuspielen.
Die monatlichen Servicekosten können gut und gerne 150 bis 200 Euro im Monat betragen. Oftmals wird dann nicht einmal klar, was für diesen Betrag eigentlich geleistet wird. Und selbst wenn definiert ist, was in diesem Betrag enthalten ist, erscheinen die Kosten dafür häufig zu hoch. So rechtfertigt z. B. das Argument „regelmäßige Sicherheits-Updates“ meist nicht den Aufwand von mehreren Stunden pro Monat: Eine gut programmierte Website mit gängigem CMS bietet Funktionen, die das in wenigen Minuten per Knopfdruck oder komplett automatisch erledigen.
Wichtig! Das eben Gesagte gilt ausdrücklich nicht für alle Agenturen, die Serviceverträge anbieten! Ein Website-Servicevertrag kann absolut Sinn machen und vollkommen seriös sein. Wenn die Diskrepanz zwischen initialen Website-Kosten und Servicekosten für eine lange Laufzeit allerdings groß ist, sollte man hellhörig werden. Denn dann wird oft für das Geld wenig Service geliefert und die Erstellung der Website so quersubventioniert.
Website für rechts- und steuerberatende Berufe
Die Rechts- und Steuerberatung an sich verändert sich kaum. Und auch das Beratungsangebot einer Kanzlei wechselt nicht in kürzeren Abständen: Es gibt keine besonderen „Weihnachtsaktionen“ und keinen Produktkatalog, der zum Saisonende ausgetauscht werden muss, was regelmäßig eine umfangreichere Anpassung der Website erfordern würde.
Denn aktuelle Entwicklungen – z. B. relevante neue Rechtsprechung oder Gesetzesänderungen – kann man beispielsweise mit einem Blog einfach in die Website integrieren. Und verlässt einmal ein Partner oder eine Partnerin, ein Angestellter oder eine Angestellte, oder ein Teammitglied die Kanzlei, ist das nur punktuell Aufwand. Insofern sind Websites in diesen Beratungsbereichen grundsätzlich relativ statisch.
Meist reicht einmaliger Auftrag
Der laufende Aufwand einer durchschnittlichen Kanzleiwebsite ist nach ihrer Fertigstellung („Go Live“) deshalb oft überschaubar. Sieht man die eigene Kanzleiwebsite eher als „Werbebroschüre“ im Internet, ist es meist vollkommen ausreichend, wenn man die Website einmalig erstellen lässt und für die Zeit danach keinen Servicevertrag schließt.
Das gilt vor allem, wenn man ein wenig selbst mit der Website arbeiten kann und will, bzw. Teammitglieder das beherrschen und wollen: Ob die Website „online ist“ oder nicht, kann man selbst überprüfen, indem man regelmäßig selbst die Website aufruft. Sind kleinere Änderungen notwendig, kann man das nach einer kurzen Schulung oft selbst erledigen. Alternativ kontaktiert die Webagentur, die die Website erstellt hat, für punktuelle Unterstützung, und bezahlt deren Arbeit nach Aufwand.
Plant man mit der Kanzleiwebsite keine großen Marketing-Sprünge, macht es Sinn, von Beginn an Wert darauf zu legen, dass die Website so programmiert wird, dass man sie selbst leicht über ein Content Management System (CMS) verwalten kann. Dann kann man problemlos Blogbeiträge selbst einstellen, Mitarbeiter*innen austauschen oder auch einmal neue Unterseiten auf der Website anlegen. Serviceverträge sind dann schlichtweg unnötig.
Tipp! Sprechen Sie dieses Thema „Selbstverwaltung/CMS“ von Anfang an an, wenn Ihnen die Selbstverwaltbarkeit der Kanzleiwebsite wichtig ist. Auch sollte die Agentur dann bereit sein, jemanden aus Ihrer Kanzlei im Umgang mit der Website zu schulen!
Laufender Servicevertrag: Wenn Website Kern der Marketingstrategie ist
Anders sieht es aus, wenn man in der Kanzlei mit der Website aktiv arbeiten will, sie in den Fokus aller Marketingaktivitäten stellt, und niemanden in der Kanzlei hat, der sich laufend um die Website kümmert.
Dann ist die Erstellung der Website tatsächlich nur der erste Schritt. Denn will man mit der Website aktiv arbeiten, gilt es z. B. sehr engmaschig zu überwachen, ob die Website „online“ ist. Es gilt Rankings zu den wesentlichen Keywords zu überwachen, auszuwerten, und bestenfalls auf relevante Veränderungen zeitnah zu reagieren. Und nicht zuletzt sind in dieser Situation immer wieder einmal neue Inhalte einzufügen, die z. B. für eine effektive Google Ads– oder Social Media-Strategie notwendig sind.
Exakt dann ist ein Servicevertrag sinnvoll und auch sein Geld wert. Denn dann arbeitet eine Webagentur wirklich an und mit Ihrer Kanzleiwebsite – mit einem (Zeit-) Aufwand, der sich in einer monatlichen Pauschale von wenigstens 150 bis 200 Euro widerspiegelt (i. d. R. 2-3 Std Arbeit/ Monat). Nach oben ist dem Aufwand hier – wie überall – aber kaum eine Grenze gesetzt.
Tipp! Finanzieller Aufwand und Nutzen müssen aber auch hier in Relation stehen. Agenturen verkaufen gerne mehr als der Kunde wollte und brauchte. Ist eine Kanzlei voll ausgelastet und z. B. das Ranking bei Google sehr gut, muss man nicht in weitere Optimierung investieren, wenn man nicht expandieren will. Dann reicht auch eine solide, ggf. punktuelle Grundüberwachung der Website aus.
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