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Akquise im In- und Ausland: so gelingt die richtige „An-Sprache“

Als Rechtsanwalt oder Steuerberater nicht nur eine Sprache zu sprechen, erweitert oftmals die Mandantenzielgruppe deutlich.

Deutschsprachige Kanzleien im Ausland mit Zielmandanten in Deutschland oder mehrsprachige Kanzleien in Deutschland mit Zielmandanten im In- und Ausland kennen aber ein Problem: Wie spricht man seine Wunschmandanten richtig an? Wie kommt man in dieser Situation an Texte für Website, Google Ads & Co. – auf Deutsch, aber auch in der Sprache der jeweiligen Mandanten? Und reicht es nicht, die Texte aus einer Sprache direkt in eine andere Sprache zu übersetzen?

Unterschiedliche Sprache, unterschiedliche Probleme

Ob deutschsprachige Kanzlei im Ausland mit deutschsprachigen Zielmandanten u.a. in Deutschland oder mehrsprachige Kanzlei in Deutschland mit Zielmandanten auch im Ausland: Mandanten hier und da wollen vor allem im Onlinemarketing richtig angesprochen werden. Das gilt einerseits für die Sprache der Texte: Website und Google Ads etc. sollten deshalb mehrsprachig vorliegen. Aber auch inhaltlich ist zielgruppengerechte Ansprache notwendig.

Gute Texte für Kernmandanten im eigenen Land

Ausgangsbasis für erfolgreiche Online-Kommunikation sind in erster Linie gute Texte in der Landessprache des Landes, in dem sich die Kanzlei befindet. Das gilt für Websitetexte einerseits. Aber auch wenn es um Suchmaschinenwerbung wie z. B. Google Ads geht, sind Anzeigentexte für das Inland in der eigenen Sprache „auf den Punkt“ enorm wichtig.

Wer nicht selbst texten kann, will oder dafür keine Zeit findet, sollte deshalb Texte für den konkreten Bedarf der Kanzlei in der jeweiligen Landessprache oder den Landessprachen (z. B. Norditalien Deutsch / Italienisch; Spanien teils Spanisch / Katalanisch) schreiben lassen. Gute Texter für diesen Zweck sind dann juristisch fit und in der Lage, den richtigen Ton für Kanzlei und Zielgruppe zu treffen.

Mandanten im Ausland: nicht einfach übersetzen

Geht es für eine deutschsprachige Kanzlei im Ausland daran, für potenzielle Mandanten in Deutschland zu schreiben, ist das bloße Übersetzen der Texte keine Lösung. Denn die rechtlichen Probleme und ihre Lösung z. B. eines spanischen Immobilienkäufers in Spanien unterscheiden sich deutlich von denen eines Deutschen, der in Spanien eine Immobilie kaufen oder verkaufen will. Und auch im B2B-Umfeld ist eine spezifische Ansprache von Unternehmen wichtig – Unternehmen die z.B. im Ausland oder als ausländisches Unternehmen in Deutschland Unterstützung benötigen.

Das gleiche gilt exakt in dieser Form für mehrsprachige Kanzleien in Deutschland, die im Ausland akquirieren wollen. Das betrifft oftmals Kanzleien mehrsprachiger Anwälte oder Steuerberater in Deutschland, die auch im Land ihrer anderen (Mutter-) Sprache akquirieren wollen.

So ist es sinnvoll für Mandanten im Ausland – unabhängig davon aus welchem Land – mehr über rechtliche / steuerliche Abläufe zu erklären als ggfs. für einen inländischen Mandanten, der mit rechtlichen Dingen vor Ort meist besser vertraut ist. Und natürlich gilt es die Vorteile herauszustellen, die mit der Mehrsprachigkeit, dem Kennen beider Rechtssysteme und Kulturkreise verbunden sind – unabhängig davon, ob man aus Deutschland heraus agiert oder vor Ort deutsche Mandanten betreuen will.

Ansprache und argumentative Ausrichtung der Texte müssen also exakt an den Bedürfnissen der jeweiligen Zielgruppe ausgerichtet werden, um zu überzeugen. Es macht demnach Sinn, Texte für unterschiedliche Länder unabhängig voneinander zu schreiben oder von unterschiedlichen Textern im eigenen Land und dem Land der Zielgruppe schreiben zu lassen. Eine 1:1 Übersetzung der „Inlands-Texte“ verfehlt in der Regel.

Zuletzt gibt es hinsichtlich der Kosten und des Aufwands aber eine gute Nachricht: Richtet man sich an Mandanten in mehreren anderen Ländern – also z. B. als spanische Kanzlei an Mandanten in Deutschland, England und Russland – können die Texte für alle „Nichtspanier“  in der Regel nahezu 1:1 übersetzt werden.

Mehrsprachige Inländer

Last but not least bietet sich Mehrsprachigkeit der Website wie auch bei Anzeigen für Kanzleien an, die nur im Inland akquirieren wollen. Wer als deutscher Rechtsanwalt/ Steuerberater mehrere Sprachen spricht, sollte diesen Vorteil nutzen und mehrsprachige Mandanten in Deutschland in Ihrer – meist – Muttersprache ansprechen. Denn viele ältere Menschen, die nicht in Deutschland geboren sind aber auch junge Menschen, die nach Deutschland eingewandert sind und deren Muttersprache nicht Deutsch ist, nutzen Google und Co. oftmals in ihrer Muttersprache – auch für rein deutsche Rechts- oder Steuerprobleme.

Fazit

Wer Mandanten im Ausland, aber auch mehrsprachige Mandanten im Inland ansprechen will, sollte bei der Planung von Website, Google Anzeigen und Co. rechtzeitig daran denken, mehrere Sprachen textlich professionell abzubilden. Eine 1:1 Übersetzung der Texte in der Landessprache bietet sich nur an, wenn ausschließlich im Inland Mandanten angesprochen werden sollen.

Sobald sich die Zielgruppe im Ausland befindet oder nicht die Landessprache spricht, sind Texte unabdingbar, die exakt diese Zielgruppe ansprechen: in Ihrer Sprache und mit Ihrem Beratungsbedarf.

Foto: Adobe Stock/©gustavofrazao