Wann haben Sie zuletzt mit Ihrem Telefon gesprochen? Genauer gesagt: Wann haben Sie das letzte Mal eine Suchanfrage in Ihr Telefon gesprochen? Das ist vermutlich nicht lange her.
Denn die Zahl der gesprochen Suchanfragen („Sprachsuche“, Voice-Search“) steigt stetig. Auf diese Art Suchanfragen sollten sich Kanzleien, die mit ihrer Kanzleiwebsite, ihrem Blog oder mit Anzeigen bei Suchmaschinen (Adwords etc.) sichtbar sein wollen, künftig mehr einstellen. Denn so kann man sich von der Konkurrenz absetzen und ganz nebenbei schlichtweg einem Bedürfnis potenzieller Mandanten nachkommen.
Deswegen gebe ich Ihnen in diesem Beitrag Tipps, wie Sie Ihr Onlinemarketing fit für Sprachsuchen machen, ohne alles bisherige über den Haufen werfen zu müssen.
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Setzen Sie auf konkrete Probleme – nicht auf Allgemeinplätze
Manchmal finde ich es ermüdend, wenn von Agenturen für Suchmaschinenoptimierung (SEO) oder Suchmaschinenwerbung (SEA, z. B. Adwords) die Optimierung einer Kanzleiwebsite auf Begriffe („Keywords“) wie „Anwalt Arbeitsrecht München“ oder „Steuerberater Köln“ als Maß der Dinge verkauft werden. Natürlich gibt es zu diesen allgemeinen Begriffen (sog. „Short Heads“) viele Suchanfragen – auch gesprochene Suchanfragen.
Aber die Plätze in Trefferlisten bei Google und Co. zu diesen „Allgemeinplätzen“ sind enorm umkämpft. Die Folge: SEO mit der eigenen Website zu diesen Begriffen ist nicht einfach und finanziell aufwendig. Adwords-Anzeigen zu derartigen Begriffen sind sehr teuer („Strafverteidiger München“ bis zu 27 Euro pro KLICK!). Wer als „Keyword“ für Suchanfragen hingegen Einzelprobleme (sog. Long-Tail-Keywords) nutzt, arbeitet effizienter: So kostet ein Klick auf „Anwalt Körperverletzung München“ „nur“ max. 14 Euro und ist deutlich effizienter, weil der Suchende offenbar bereits sehr konkreten strafrechtlichen Beratungsbedarf hat.
Setzen Sie bei SEO (Website-Texten, Blogbeiträgen etc.) und bei Anzeigen wie Adwords auf Einzelprobleme Ihrer Mandantenzielgruppe und nur nachrangig auf Steuer- oder Rechtsgebiets-Allgemeinplätze. Stellen Sie also Ihr Onlinemarketing auf Suchanfragen wie „Ok Google – ich suche einen Anwalt wegen einer Körperverletzung“ bzw. „einen Steuerberater für Selbstständige“ ein. In welcher Stadt der Suchende mit seinem Smartphone steht, weiß Google im Zweifel und zeigt passende Beratungsangebote aus der Umgebung an.
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Gesprochene Sprache ist anders als Schriftsprache!
Schriftsprache ist nicht gleich gesprochene Sprache. Und genau das gilt es, bei der Gestaltung von Texten für das Onlinemarketing zu berücksichtigen, wenn man verstärkt Relevanz für Sprachsuchen aufbauen will: Bei Website-Texten, Blogbeiträgen oder bei der Gestaltung von Adwords-Anzeigen sollte man sich nicht nur daran orientieren, was der potenzielle Mandant schreiben würde, sondern auch daran, was er sagen würde.
Ein Beispiel aus dem Arbeitsrecht: Man schreibt „Abmahnung erhalten“, spricht man über das Thema, heißt es aber: Ich habe eine „Abmahnung bekommen“ – zumindest unter Nichtjuristen. So etwas sollte man bedenken, wenn man suchmaschinenoptimierte Inhalte verfasst und Textern, die so etwas berücksichtigen, nicht „Umgangssprachlichkeit“ und Plattitüden vorwerfen. Textprofis berücksichtigen auch gesprochene Sprache, wenn Sie etwas von ihrem Job verstehen und setzen dies auch in Überschriften für Blogbeiträge gezielt ein.
Das bedeutet aber natürlich nicht, dass man ab sofort alle geschriebenen Texte umgangssprachlich formulieren sollte. Nach wie vor werden 80 Prozent der Suchanfragen getippt. Eine gesunde Mischung machts: Überschriften in Blogs kann man z. B. etwas umgangssprachlicher formulieren und im Textbeitrag dann Schriftsprache nutzen. So hat der Text Relevanz für beide Arten der Suchanfragen und wird zugleich für Laien sehr gut verständlich.
Und: Im Falle von Adwords-Anzeigen kann man durchaus unterschiedliche Anzeigentexte formulieren und unterschiedliche Schlagworte für gesprochene und geschriebene Suchanfragen hinterlegen. So ist man auch hier auf beide Arten der Suchanfragen eingestellt.
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Denken Sie an W-Fragen? W-Fragen?!
Wer einen Anwalt oder Steuerberater sucht, hat nicht selten konkrete Fragen (s.o.!). Die Folge: Gesprochene Anfragen sind häufig als Fragen formuliert. Weil viele Fragen im Deutschen mit einem „W“ beginnen, nennt man diese Fragen W-Fragen.
„Was kostet eine Scheidung?“. Wer zu solchen Fragen Antworten auf seiner Website oder in seinem Weblog bereithält, also Beiträge veröffentlicht, die sich der Beantwortung konkreter „W-Fragen“ widmen, hat gute Chancen, bei Sprachsuchen in den Ergebnissen der Trefferliste angezeigt zu werden, wenn die W-Frage z. B. im Titel des Blogbeitrages zu finden ist.
Und wie ermittelt man relevante W-Fragen für das eigene Beratungsangebot? Versetzen Sie sich in Ihre Mandanten. Überlegen Sie, welche Fragen Sie häufig gestellt bekommen bzw. in Zukunft ggfs. häufiger beantworten wollen. (Wunschmandant!). Und wenn Sie damit nicht weiterkommen, geben Sie ein Keyword (Einzelproblem, also z. B. Scheidung oder Einkommenssteuer) einmal unter diesem Link ein: http://www.w-fragen-tool.com/ … Sie werden staunen!
Einstellung auf Sprachsuche ist auch Einstellungssache
Wer sich rechtzeitig mit dem Thema „Voice-Search“ auseinandersetzt, kann sich nach und nach auf diese „neue“ Anforderung in SEO und SEA einstellen, ohne sein Onlinemarketing komplett auf den Kopf stellen zu müssen.
Aber sich darauf einstellen muss man sich in mehrfacher Hinsicht gerade als Rechtsanwalt und Steuerberater: Denn dieser „Trend“ erfordert auch ein Umdenken in sprachlicher Hinsicht. Anwälte und Steuerberater müssen sich an den Gedanken gewöhnen, in der schriftlichen Marketingkommunikation künftig noch weniger zu kommunizieren wie Fachleute. Sie müssen künftig noch mehr die Sprache Ihrer potenziellen Mandanten sprechen, ohne dabei Angst zu haben, dass das ihre fachliche Kompetenz untergräbt.
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