Mobile First Index - Kanzleiwebsite

SEO & Googles Mobile First Index: kein Grund zur Panik!

Seit geraumer Zeit geistert das Thema „Mobile First Index“ durch Online- wie Printveröffentlichungen zum Thema Suchmaschinenoptimierung, kurz SEO. Und es stimmt: Google hat den Mobile First Index ausgerollt – so lässt das Unternehmen verlauten.

Was bedeutet das für eine Kanzleiwebsite? Besteht akuter Handlungsbedarf, wenn die Kanzleiwebsite noch nicht für mobile Endgeräte geeignet ist? Besteht kurzfristig Handlungsbedarf, um eine gute Ranking-Position der eigenen, mobiltauglichen Kanzleiwebsite nicht einzubüßen?

Mobiltauglichkeit: wichtiger Faktor für gute Sichtbarkeit

Aber ist die Mobiltauglichkeit einer Website nicht schon länger ein wichtiger Faktor für die Sichtbarkeit einer Kanzleiwebsite in Google-Trefferlisten?

Richtig. Seit 2015 bewertet Google, ob eine Website mobiltauglich ist, also über Responsive Design oder eine mobile Version verfügt und so gut für die Darstellung der Inhalte vor allem auf Smartphones geeignet ist. Der Grund dafür ist plausibel: Auf einer mobiltauglichen Website werden Inhalte für Smartphones, Tablets und Co. viel besser lesbar dargestellt. Das bedeutet: Mehr Service und Qualität für den Nutzer. Genau das ist es, was Google eigentlich bewertet: die Nutzerfreundlichkeit der Website in jeder Hinsicht.

Und das ist bereits die Antwort auf die erste aufgeworfene Frage: Verfügt Ihre Kanzleiwebsite nicht über Responsive Design oder eine eigenständige mobile Version[1], sollten Sie das ändern, wenn Sie zu für Sie relevanten Suchbegriffen gut bei Google sichtbar sein wollen. Das hat aber genau genommen nur indirekt mit dem gerade heiß diskutierten „Mobile First Index“ zu tun.

Alles neu macht „Mobile First“?

Was ändert aber nun der Mobile First Index von Google? Hier geht es nicht mehr nur darum, dass Ihre Kanzleiwebsite überhaupt eine mobile Version hat. Jetzt geht es auch darum, wie „gut“ Ihre mobile Website-Version ist. Denn Google analysiert künftig zuerst die mobile Version Ihrer Website ( „mobile first“), nicht mehr die gängige Desktop-Version Ihrer Website.

Deshalb sollte auch die mobile Version Ihrer Website inhaltlich und technisch künftig alle Anforderungen erfüllen, die für gute Suchmaschinenoptimierung einer Website generell gelten. Das heißt Ihre mobile Website-Version sollte ebenfalls hochwertige Inhalte bereitstellen (Texte, Bilder, Videos etc.), diese sollten sinnvoll strukturiert sein und auch Metadaten wie Titel und Description dürfen hier nicht vernachlässigt werden. Google wird diese Inhalte künftig zuerst analysieren und indexieren, zusätzlich Desktop-Inhalte, wenn bestimmte Inhalte auf der mobilen Website-Version fehlen.

Aus Google-Kreisen hört man dazu derzeit allerdings auch, dass in diesem Fall eine gute Desktop-Website ohne Responsive Design oder mobile Version für die Google-Bewertung besser sei als eine schlechte mobiltaugliche Website.

„Mobile First“ in der Webgestaltung: eine andere Baustelle!

Mobile First ist aber nicht gleich Mobile First – lassen Sie sich hier nicht verwirren! Denn auch im Webdesign gibt es einen „Mobile First“-Ansatz. Folgt man diesem Ansatz in der Webgestaltung, wird das Design der Website zuerst für die Anforderungen von Smartphones und danach erst für die Desktop-Ansicht entwickelt. Bei diesem „Mobile First“- Ansatz achtet man u. a. auf folgende Dinge:

  • gut lesbare Schriftgrößen
  • ausreichende Abstände zwischen Zeilen und Absätzen
  • Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund
  • mobiloptimierte Bilder und Grafiken verwenden (Bildgrößen, Komprimierung etc.)
  • ausreichende Größe und gute Erreichbarkeit für Buttons und Links

Der „Mobile-First“-Gestaltungsansatz soll dabei vor allem sicherstellen, dass der Benutzer auch auf dem Smartphone alle Inhalte schnell erfassen kann, schnell zu den vertiefenden Inhalten navigieren kann und die Ladezeiten auch bei geringer Netzgeschwindigkeit akzeptabel bleiben.

Keine Panik, alles halb so wild.

Aber auch diese Suppe wird nicht so heiß gegessen, wie sie gekocht wird. Der Mobile First Index von Google wird nicht innerhalb von kürzester Zeit Auswirkungen auf das Suchmaschinenranking Ihrer Kanzleiwebsite haben, wenn diese noch nicht optimal „mobil“ aufbereitet ist. Auch hört man derzeit aus dem Google-Lager, dass keine maßgeblichen Änderungen in den Suchergebnissen durch den Mobile First Index beabsichtigt seien. Änderungen im Ranking werde es zwar geben können, doch man versucht offenbar, sie gering zu halten.

Insofern lässt sich auch die zweite, eingangs aufgeworfene Frage beantworten: Durch den Mobile First Index haben Sie keine massiven Ranking-Einbußen zu befürchten, wenn Sie zwar eine mobile Website haben, diese aber vielleicht inhaltlich und strukturell nicht ganz optimal aufgestellt ist.

Akuter Handlungsbedarf? Nein. Aber wenn Sie mittelfristig den Nutzerbedürfnissen und damit zugleich den Google-Anforderungen gerecht werden wollen: Denken Sie bei der Planung Ihrer Kanzleiwebsite künftig zuerst an die Mobiltauglichkeit und sorgen Sie für homogene, qualitativ hochwertige Inhalte für die Desktop- und die Mobile-Version Ihrer Kanzleiwebsite, wenn nicht ohnehin beides zusammenfällt.


[1] Beim Responsive Design werden die Inhalte der Website je nach Ausgabegerät (Desktop-PC, Tablet, Smartphone) optisch unterschiedlich angezeigt: breiter Bildschirm – horizontale Ausrichtung, schmaler Bildschirm – vertikale Ausrichtung. Die Inhalte sind aber identisch. Bei der mobilen Version einer Website wird neben der Desktop-Version auf eigenen URLs eine zweite Version der Website angelegt, die optisch bereits anders konstruiert ist (vertikal!). Jenachdem welches Gerät der Nutzer verwendet, wird die Desktop-PC-Version angezeigt oder die mobile Version der Website.

 

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