Employer Branding Steuerkanzlei

Employer Branding:
Überlebenselixier für das Recruiting und die Mitarbeiterbindung in Steuerkanzleien

Mitarbeitergewinnung und -bindung sind zwei der großen Herausforderungen, mit denen Unternehmen in der heutigen Zeit konfrontiert sind. Fachkräftemangel, wachsende Mandantenzahlen und der Wunsch nach Work-Life-Balance mit Fokus auf „Life” sind nur einige Pain Points in Kanzleien. Dies gilt in besonderem Maße für Steuerkanzleien, die zunehmend Schwierigkeiten haben, qualifizierte Fachkräfte zu finden und diese langfristig an sich zu binden.

Die Herausforderungen des Recruitings in Steuerkanzleien

Der Fachkräftemangel in Steuerkanzleien hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Einer der Hauptgründe ist die hohe Qualifikation, die für diese Arbeit erforderlich ist. Das macht die Rekrutierung qualifizierter Fachkräfte zu einer anspruchsvollen Aufgabe.

Zudem hält sich das Vorurteil hartnäckig, dass das Arbeiten in Steuerkanzleien wenig abwechslungsreich und monoton sei. Dies basiert oft auf Stereotypen und Missverständnissen über die Branche. Tatsächlich verändert sich die Tätigkeit durch die zunehmende Digitalisierung und bietet eine breite Palette an Möglichkeiten für berufliches Wachstum.

Ein weiterer Faktor ist der wachsende Wettbewerb in der Branche. Sowohl große internationale Steuerberatungsgesellschaften als auch kleinere Kanzleien suchen nach den besten Talenten.

Lösungsansatz für das Recruiting und die Mitarbeiterbindung: Employer Branding

Um das Problem des Fachkräftemangels zu bewältigen, müssen Steuerkanzleien Maßnahmen ergreifen, die vor allem ihrer Arbeitgebermarke, also ihrem Employer Branding, dienen. Die Begrifflichkeit „Employer Branding“ lässt sich dabei wie folgt definieren:

Employer Branding beschreibt die Strategie und die Maßnahmen, die von einem Unternehmen ergriffen werden, um sich als attraktive Arbeitgebermarke zu positionieren und zu präsentieren. Ziel ist es, die Aufmerksamkeit von potenziellen Mitarbeitern zu gewinnen, bestehende Mitarbeiter zu binden und zu motivieren und eine positive Wahrnehmung in der Öffentlichkeit zu erzeugen.“ (The Marketer Whitepaper „Employer Branding für Kanzleien“)

Die Entwicklung einer starken Arbeitgebermarke in einer Steuerkanzlei erfordert eine strategische Herangehensweise. Zuerst sollte die Kanzlei ihre einzigartigen Qualitäten und Werte herausarbeiten, die sie als Arbeitgeber auszeichnen. Dies könnten Aspekte wie

  • Expertise,
  • Unternehmenskultur,
  • Karrieremöglichkeiten,
  • Arbeitsbedingungen
  • und natürlich messbare Benefits sein.

Dabei ist es wichtig, das Kanzleiteam aktiv in den Prozess zu integrieren.

Wie kann eine Steuerkanzlei ihre Arbeitgebermarke erarbeiten und wo sollte diese integriert werden?

Die Entwicklung und Implementierung einer Arbeitgebermarke bedeutet: Ärmel hochkrempeln. Externe Unterstützung ist hier besonders empfehlenswert, denn was im Ergebnis luftig leicht erscheint, ist meist nicht luftig leicht entstanden.

Bevor das Employer Branding überhaupt greifen kann, muss ein fruchtbares Fundament hierfür geschaffen sein bzw. werden. Einfacher ausgedrückt: Wenn die positiven Eigenschaften des Unternehmens nach außen kommuniziert werden sollen, dann muss es diese positiven Eigenschaften auch tatsächlich geben. Das folgende Schaubild verdeutlicht die Einsatzposition bzw. den Einsatzzeitpunkt von Employer Branding:

Employer Branding Steuerkanzlei

Falls der aktuelle IST-Zustand Ihrer Kanzlei nicht dem entspricht, wie Sie als Arbeitgeber wahrgenommen werden möchten, bietet sich die Chance, eine Neuorientierung vorzunehmen. Dies könnte die Entwicklung einer klaren und attraktiven Unternehmenskultur gehören, die Werte und Visionen verkörpert. Eine solche Kultur kann sich in einem starken Teamgeist, einem offenen Kommunikationsstil, Wertschätzung oder einer besonderen Betonung der Work-Life-Balance manifestieren.

Es ist ebenso wichtig, die Förderung der Karriereentwicklung in den Fokus zu nehmen. Hierbei sollten Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung und klare Aufstiegsmöglichkeiten transparent kommuniziert werden. Das kann unter anderem die Chance zur Spezialisierung, regelmäßige Schulungen oder die Förderung von (angehenden) Führungskräften innerhalb des Unternehmens umfassen.

Eine attraktive Vergütung und Zusatzleistungen sind trotzdem nicht zu vernachlässigen.

  • Wettbewerbsfähige Gehälter,
  • ansprechende Zusatzleistungen wie Gesundheitsvorsorge,
  • Weiterbildungsmöglichkeiten,
  • flexible Arbeitszeiten oder Homeoffice-Optionen

können nach wie vor entscheidende Anreize darstellen, um Top-Talente anzulocken und langfristig zu binden. Aber auch „modernere“ Benefits wie

  • Fitness-Mitgliedschaften,
  • Job-Rad und
  • Gutscheine für Supermärkte oder Freizeitaktivitäten

werden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern enorm wertgeschätzt. Funfact: Weniger Anreiz stellt jedoch der vielerorts angepriesene Obstkorb dar.

Des Weiteren ist die Stärkung des Mitarbeiterengagements von zentraler Bedeutung. Ein engagiertes Team bildet wohl die wertvollste Ressource für den Aufbau einer starken Arbeitgebermarke. Durch die Einführung von

  • regelmäßigen Feedback-Gesprächen,
  • unterhaltsamen Team-Building-Aktivitäten und
  • Anerkennungsprogrammen

lässt sich das Engagement Ihres Teams fördern. Gleichzeitig stärkt dies auch die Identifikation mit dem Unternehmen – Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wollen als Mitglied einer Kanzlei wahrgenommen werden, auf die sie stolz sind.

Zuletzt sollte Ihre Kanzlei offen für konstruktives Feedback sein.

All diese Punkte verbessern das „Innenleben“ Ihrer Kanzlei und bilden ein solides Fundament für den Einsatz des Employer Brandings. Nun gilt es, über die Markenkommunikation Ihre Arbeitgebermarke zu bilden bzw. zu stärken.

Fazit: Kleben statt Beben – Employer Branding als Superkleber

Ungeachtet dessen, ob es sich um einen neuen Mitarbeiter handelt oder um eine langjährige Kollegin – je mehr positive Emotionen ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber entgegenbringt, desto stärker fühlt er sich mit diesem auch verbunden. (Gleiches gilt übrigens auch in die entgegengesetzte Richtung.) Diese Bindung kann als eine Art unsichtbarer „Superglue“ betrachtet werden, der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kanzlei zusammenhält und für eine stabile, produktive Arbeitsumgebung sorgt. Das Ergebnis ist eine engagierte Belegschaft, die nicht nur ihre Fachkenntnisse kontinuierlich ausbaut, sondern sich auch mit Leidenschaft für den Erfolg des Unternehmens einsetzt. In der heutigen Geschäftswelt, geprägt von Wettbewerb und Talentmangel, ist Employer Branding daher ein absolutes Must-have und kein It-Piece.

Foto: Adobe Stock/©Artur