Kommunikation

3-Sekunden-Regel, Kleidung, Pünktlichkeit & Co.:
Vier Kommunikationsformen und wie Sie sie richtig nutzen

Juristinnen und Juristen wissen viel! Sie lernen im Studium und erweitern ihr Wissen im Referendariat. Eins lernt der Jurist allerdings nicht – zumindest nicht im Studium. Er lernt nichts, oder nicht viel, über die Psychologie der Kommunikation. Mit Blick auf die juristische Praxis und die damit verbundene Tatsache, dass Sie mit lebenden Menschen zu tun haben, sind Schlüsselqualifikation-Veranstaltungen selten ausreichend, um in Ihrer Branche wahrhaftig zu profitieren.

Die Psychologie unterstützt die wissenschaftliche Untersuchung des menschlichen Verhaltens. In unterschiedlichen Umgebungen verändert sich unser Verhalten. Gut zu beobachten ist dies beispielsweise, wenn sich der Investmentbanker im Trikot des bevorzugten Fußballvereins ins Stadion begibt. Er wird sich dem jeweiligen Parkett entsprechend angemessen benehmen – oder eben nicht. Das also ist Psychologie. Psychologie ist vor allem aber auch Kommunikation. Und frei nach Watzlawick: „Wir können nicht nicht kommunizieren!“ – ist Kommunikation ein wesentlicher Inhalt unseres tagtäglichen Tuns.

Kommunikation mit der Mandantschaft: Die 3-Sekunden-Regel

Auch der Jurist oder die Juristin kommuniziert – und der Mandant versteht im besten Fall. Unser Anspruch ist es, dass unser gesprochenes oder geschriebenes Wort auf Anhieb verstanden wird. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, bedienen wir uns Unmengen von Regeln.

Eine davon ist beispielsweise die 3-Sekunden-Regel. Unser Gedächtnis gibt uns drei Sekunden Zeit, etwas vollständig zu erfassen. Der durchschnittliche Deutsche bewältigt in drei Sekunden sechs Wörter oder zwölf Silben. Also muss der Hauptinhalt eines Mandantengesprächs dementsprechend vermittelt werden, und zwar am besten in Hauptsätzen. Also verzichten Sie im Mandantengespräch auf eingeschobene Nebensätze. Bedienen Sie sich einer verständlichen Sprache. Nicht jeder Mandant ist Jurist bzw. Juristin. Und vermeiden Sie Abkürzungen. Damit dies alles gelingt, bedarf es entsprechender Vorbereitung. Meine Empfehlung hierzu: Egal wieviel Zeit Sie für ein Mandantengespräch einplanen, planen Sie die Hälfte der vorgesehenen Zeit für eine entsprechende Vorbereitung ein. Vielleicht hört es sich unschlüssig an, Zeit einzuplanen um Zeit zu sparen. Allerdings wissen wir aus unserem Alltag alle, dass wir schneller angezogen sind, wenn beispielsweise Kleidung bereits parat liegt.

Kommunikation durch Kleidung

Als Jurist oder Juristin kommunizieren Sie auch mit Ihrer Kleidung. Die falsche Kleidung kann schnell mit unprofessionellem Verhalten gleichgesetzt werden. Ob in der Kanzlei heute noch grundsätzlich Anzug, Hemd und Krawatte oder ein Kostüm mit Bluse notwendig sind, überlasse ich gerne Ihrem Stil und dem ganz persönlichen Geschmack. Eine Sache sollten Sie allerdings immer beachten: Ihre Kleidung hat sauber zu sein. Ein Ersatzhemd, oder eine zusätzliche Krawatte in der Kanzlei vorsorglich aufbewahrt, schadet nicht und verursacht keinen Schmerz. Vor allem empfehle ich bei der Wahl Ihres Schuhwerks auf Sauberkeit zu achten. „Oben hui und unten pfui“ hat eine Wirkung, welche sich schwer korrigieren lässt. Und dann ist da noch die Robe – ein Anwalt im Maßanzug, der sich vor Gericht die unsaubere, faltige und „aus der Laptoptasche gezogene“ Robe überzieht, wirkt immer unprofessionell und unaufgeräumt. Und zwar bei Mandanten UND bei Richterinnen und Richtern.

Kommunikation durch Transparenz und Diskretion

Eine ähnliche Klarheit ist insbesondere in Verbindung mit Ihren Rechnungen und Berechnungen wichtig und unumgänglich. Ihre Mandantschaft hat das Recht auf Verstehen und Nachvollziehbarkeit. Für Sie als Jurist oder Juristin ist die im RVG geregelte Vergütung nachvollziehbar. Wenn Sie sich allerdings einmal die mögliche Vergütung von Kopierkosten betrachten, welche in Nr. 7000 VV RVG geregelt ist, dann finden sich dort, in entsprechenden Berechnungsbeispielen, auf den ersten Blick ein „Erster Aktenauszug mit einfarbigen Kopien“, ein „Erster Aktenauszug mit einfarbigen und mehrfarbigen Kopien“, ein „Ergänzender Aktenauszug“, ein „Aktenauszug mit zusätzlichen Kosten wegen beschleunigter Ausführung“ und ein „Aktenauszug in elektronischer Fassung“. Darüber hinaus wird sichtbar, dass jeder dieser Auszüge unterschiedlich berechnet wird. Für Ihren Mandanten sind es lediglich bedruckte Seiten Papier. Und – er hat das Recht darauf zu erfahren, welcher Druck wie berechnet wird. Mit dieser Klarheit vermeiden Sie Streitigkeiten, welche nicht selten vor Gericht entschieden werden müssen.

Zwischen dem Anwalt oder der Anwältin und dem Mandanten gibt es – wie oben bereits erwähnt – Vieles zu besprechen. Manchmal Unangenehmes oder Unerfreuliches. Oft gibt der Mandant dem Anwalt gegenüber freiwillig Geheimnisse preis, oder muss dieses gar tun. Hieraus ergibt sich, dass der Anwalt ein entsprechendes Verhalten an den Tag zu legen hat, um die geschäftliche Beziehung zwischen „Zahler“ und „Empfänger“ nicht zu gefährden.

Vor allem negative Entscheidungen oder für den Verlauf wichtige Nachrichten sind daher möglichst direkt und persönlich zu überbringen. Persönlich kann per Mail oder telefonisch sein. Derartige Nachrichten sollten nicht vom Sekretär, oder gar einem dem Mandanten unbekannten Kollegen überbracht werden. Hier entsteht schnell der Eindruck, Ihnen als Anwalt bzw. Anwältin sei die Überbringung unangenehm oder gar peinlich. Auch hier hinterlassen Sie ein Bild, welches sich nicht, oder nur sehr schwer, korrigieren lässt. Und letztlich steht die Rechtsberatung immer auch für Diskretion.

Kommunikation durch Pünktlichkeit

Und somit zu einer letzten Art der Kommunikation. Sehen Sie Verlässlichkeit und Pünktlichkeit als absolutes Muss! Das Gefühl, allein (gelassen) vor Gericht zu stehen, müssen Sie jedem Mandanten ersparen. Auch wenn es lediglich fünf Minuten sind. Für Ihren Mandanten geht es immer, wenngleich aus subjektiver Sicht, um wichtige Dinge. Und zu dem gegebenen Zeitpunkt wird es nichts Wichtigeres für Ihren Mandanten geben. Nur weil ein Anwalt oder eine Anwältin vielleicht den Ausgang kennt, und eventuell von einem einzelnen Vorgang gelangweilt ist, hat jeder Ihrer Mandanten immer die volle Aufmerksamkeit verdient. Auch hierfür bezahlt er.

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