Suchdienst

anwalt.de – das Erfolgsrezept des Marktführers

Das Legal Tech-Portal anwalt.de hat die Konkurrenz lange abgehängt und ist zum „Amazon der Rechtsportale“ geworden. Dort buhlen inzwischen mehr als 20.000 Anwälte um die Gunst der monatlich über 2,5 Millionen rechtsratsuchenden Besucher.  Was bekommen diese dafür und wohin geht die Reise des Marktführers? Erfahren Sie, was den Erfolg von anwalt.de ausmacht.

Enormer Traffic dank Google

Die meisten Besucher finden über Google zu anwalt.de. Sucht man in der führenden Suchmaschine nach einem Anwalt für ein bestimmtes Rechtsgebiet in irgendeiner Stadt, taucht das Portal fast immer auf den vordersten Plätzen auf. Auf kostenpflichtige Adwords-Kampagnen ist der Suchdienst dabei nicht angewiesen. Dank der exzellenten Suchmaschinenoptimierung sorgen die Top-Platzierungen in den organischen Suchergebnissen für ausreichend Traffic. Ohne die ehrenamtliche Unterstützung tausender Anwälte wäre das nicht möglich.

Content, Backlinks und Bewertungen – die wichtigsten Währungen im Internet

Natürlich gehören hierzu der passende Domainname („anwalt.de“), optimierte URLs, Metadaten, Ladegeschwindigkeit der Webseite etc. Doch das haben andere professionelle Mitbewerber auch. Den Unterschied machen die Menge an Inhalten, die zahlreichen Verlinkungen im Netz sowie die vielen Anwaltsbewertungen.

Google liebt Content, der inhaltlich zu den bei der Suche eingegebenen Begriffen (Keywords) passt. Davon hat anwalt.de jede Menge. Die Zahl der Seiten mit Anwaltsprofilen, Übersichten, Rechtsinfos etc. liegt im sechsstelligen Bereich. Ebenso sechsstellig ist die Zahl der Backlinks, also der Verlinkungen, die von anderen Seiten auf Seiten der Domain anwalt.de gesetzt werden. Diese Backlinks verbessern das Google-Ranking, weil der Suchmaschinenalgorithmus diese wie Empfehlungen bewertet. Und dann sind da noch die Bewertungen der Anwälte, die – auch wenn es mancher Anwalt nicht wahrhaben will – von Interesse und Nutzen für potentielle Mandanten sind und daher auch für Google positive Effekte haben. Auch hiervon hat anwalt.de mehr als 100.000.

Anwälte zahlen gerne mehr als ihren Mitgliedsbeitrag

Für die enormen Datenmengen sind bei anwalt.de nicht etwa teure Redaktionen oder Agenturen verantwortlich. Dafür sorgen vielmehr die Kunden. Die Rechtsanwälte zahlen nämlich nicht nur 49,90 Euro im Monat für ihr Profil. Sie sind auch der Hauptlieferant für den Content auf dem Portal – über 60.000 Rechtstipps zu allen erdenklichen Themen haben sie dort bereits unentgeltlich erstellt.

Außerdem sorgen die zahlenden Kunden für viele der wertvollen Backlinks, indem sie von ihrer Kanzleiwebseite zu anwalt.de verlinken – auf Anregung und mit Unterstützung von anwalt.de am liebsten als verlinktes Homepage-Widget. Und natürlich ermuntern die Anwälte auch ihre Mandanten, eine Bewertung auf ihrem Profil zu hinterlassen.

Weder Traffic noch Linkpower für die eigene Kanzleiseite

Für den Erfolg des Marktführers schuften also nicht nur die 120 Mitarbeiter, sondern vor allem auch die zahlenden Kunden, die tatkräftig dafür sorgen, dass der Google-Algorithmus ständig weiter gefüttert wird.

Und welche Gegenleistung erhält der Rechtsanwalt? Jedenfalls bekommt er weder nennenswerten Traffic noch einen wertvollen Backlink für die eigene Homepage. Die Verlinkung aus dem Profil bei anwalt.de auf die eigene Kanzleiseite ist so unauffällig, dass sie kaum angeklickt wird. Kein Wunder – natürlich will anwalt.de den Traffic auf der eigenen Domain behalten und vermeiden, dass der Besucher zu externen Kanzleiseiten abwandert.

Außerdem geht anwalt.de extrem geizig mit der Linkpower um, die es aufgrund der zahlreichen eingehenden Backlinks hat. Während andere Anwaltsuchdienste und Portale vollwertige Verlinkungen, insbesondere auch aus Fachbeiträgen auf die eigene Kanzleiseite bieten, gewährt anwalt.de gerade mal einen einzigen Link aus dem Anwaltsprofil, der auch noch mit dem Attribut „NoFollow“ versehen ist. Derartige Verlinkungen vererben keine Linkpower und sind für die eigene Kanzleiseite damit praktisch wertlos.

Unterm Strich ein guter Deal für Anwälte?

Fair klingt das nicht, aber anwalt.de wird dem sicherlich entgegenhalten, dass die meisten ihrer Kunden ohnehin viel leichter über ihr dortiges Profil als über die eigene Kanzleiseite im Netz gefunden werden.

Und tatsächlich dürfte es für viele Rechtsanwälte sinnvoller sein, Besucher über ihr anwalt.de-Profil zu generieren als über einen eigenen Internetauftritt. Insoweit gilt für die Rechtsberatung nichts anderes als für den Handel, bei dem die Präsenz bei Amazon immer mehr das eigene Ladengeschäft und den eigenen Webshop verdrängt.

So zieht Ihr anwalt.de-Profil Mandanten an

Die Teilnahme bei anwalt.de ermöglicht vielen Kanzleien eine Top-Platzierung bei Google – die man sich nur leider mit ziemlich vielen Mitbewerbern teilen muss. Wie auf anderen Marktplätzen kommt es also darauf an, sich hier entsprechend in Szene zu setzen. Dazu gehört jedenfalls:

  1. ein ansprechendes und ausführliches Profil einschließlich Foto,
  2. Bewertungen zur Dokumentation der Mandantenzufriedenheit,
  3. Rechtstipps als Beleg für fachliche Expertise und Spezialisierung.

Wer glaubt, damit wirtschaftlich arbeiten zu können, kann darüber hinaus auch noch standardisierte Rechtsprodukte zum anwalt.de-Preis anbieten.

Legal Tech ohne SEO funktioniert meist nicht

Dass die meisten Legal Tech-Geschäftsmodelle ohne Suchmaschinenoptimierung nicht funktionieren, sieht man exemplarisch an den Plattformen Jurato und FragRobin: zu wenig Content, kaum verlinkt und auch sonst wenig im Angebot, das den Google-Algorithmus erwärmen könnte. Beide wurden unlängst von anwalt.de aufgekauft – sicher nicht wegen ihrer großen Reichweite sondern vermutlich eher wegen möglicher Software und qualifizierten Mitarbeitern.

Die Transaktionen zeigen auch, dass der Weg von anwalt.de noch nicht zu Ende ist. Netzwerkeffekte und der Google-Algorithmus werden die Dominanz des Portals noch weiter verstärken. Und auf der Basis dieser Reichweite dürften sich noch weit mehr Geschäftsmodelle verwirklichen lassen als ein Suchdienst für Anwälte.

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