Rechtsprodukte vermarkten

Wie Sie mit Rechtsprodukten erfolgreich eine Lücke in Ihrem Kanzleimarketing schließen

Erfolgreiche Mandatsakquise braucht erfolgreiches Marketing. Dazu gehört, auch solchen Rechtsuchenden den Weg in die Kanzlei zu ebnen, die den Gang zum Anwalt scheuen, weil ihnen die Kosten der Rechtsverfolgung unkalkulierbar erscheinen. Zwei Anwaltssuchdienste (anwalt-suchservice.de, anwalt.de) bieten als Antwort auf dieses Problem eine maßgeschneiderte Lösung an. Diese nennt sich – zugegeben etwas technisch – „Rechtsprodukt“. Beratungsplattformen wie advocado.de, jurato.de und andere bieten ähnliche Produkte an, so dass die Grenze zwischen den Suchdiensten und Beratungsplattformen zunehmend verschwimmt. In diesem Artikel erfahren Sie, warum Sie dieses Marketinginstrument unbedingt für Ihr Kanzleimarketing nutzen sollten und wie Sie dies am besten tun.

Was sind Rechtsprodukte?

Rechtsprodukte sind Rechtsberatungsangebote zum Festpreis. Ein Rechtsprodukt hat eine vom Umfang her genau bestimmte Beratungsleistung zum Gegenstand. Dies kann eine Erstberatung zur Kündigung des Arbeitsvertrags sein, die Überprüfung des Impressums einer Website oder die Erstellung einer Vorsorgevollmacht. Für diese ganz konkrete Beratungsleistung bestimmt der anbietende Anwalt zudem ein festes Entgelt.

Diese Kombination aus klar umrissener Beratungsleistung und einem festen Entgelt für diese Leistung führt vor allem zu absoluter Kostensicherheit und Transparenz für den Ratsuchenden.

Rechtsprodukte werden auf den Webseiten der Marketingdienstleister veröffentlicht und darüber auch bei Google & Co. gefunden. Der potenzielle Mandant kann das Rechtsprodukt auf der Seite des Marketingdienstleisters bestellen. Der anbietende Anwalt wird unmittelbar über die Bestellung benachrichtigt. Das weitere Prozedere – von der Anforderung benötigter Unterlagen über die Beratung bis hin zur Bezahlung – findet direkt zwischen Mandant und Anwalt statt.

Warum sollten Sie Rechtsprodukte veröffentlichen?

Rechtsprodukte zielen punktgenau in zwei Richtungen Ihres Kanzleimarketings.

Richtung #1: Mit der Veröffentlichung von Rechtsprodukten öffnen Sie im übertragenen Sinne auch den Rechtsuchenden die Tür zu Ihrer Kanzlei, die den Gang zum Anwalt scheuen, weil sie sich nicht im Klaren darüber sind, welche Kosten im Zuge der Rechtsberatung auf sie zukommen. Mit einer Rechtsberatung zum Festpreis lösen Sie genau dieses Problem dieser potenziellen Mandanten, die Ihrer Kanzlei ansonsten verloren gingen. Und verlorene Mandanten bedeuten verlorenen Umsatz.

Richtung #2: Sie kennen das aus Ihrer Kanzlei: Aus einer Erstberatung kann ein echtes Mandat werden. Nicht anders verhält es sich bei Rechtsprodukten. Eine Beratung zum Festpreis bietet je nach inhaltlicher Ausgestaltung die Chance auf eine umfassendere Mandatierung. So kann aus einer Erstberatung zur Kündigung eines Arbeitsvertrages ein Mandat für den Kündigungsschutzprozess werden. Aus der einmaligen Überprüfung von AGB oder der Datenschutzkonformität einer Website kann leicht ein entsprechendes Dauermandat werden.

Unabhängig von diesen beiden Überlegungen bieten Rechtsprodukte den unschlagbaren Vorteil, dass sie rund um die Uhr von potenziellen Mandanten im Internet gefunden und bestellt werden können, also auch dann, wenn Ihre Kanzlei gerade keine Sprechzeiten hat. Rechtsprodukte sind sozusagen jederzeit für Ihre Kanzlei im Akquise-Einsatz.

Was gilt für die Preisgestaltung von Rechtsprodukten?

Bei der Preisgestaltung von Rechtsprodukten gibt es zwei Konstellationen zu berücksichtigen:

  • Sie haben das Ziel, dass sich Ihre Beratung zum Festpreis „rechnet“. In diesem Fall werden Sie Ihr Rechtsprodukt zu einem Entgelt anbieten, das den Aufwand deckt und einen Gewinn ermöglicht.
  • Sie zielen zuvorderst darauf ab, aus der Beratung zum Festpreis ein echtes Anschlussmandat zu machen. In diesem Fall „subventionieren“ Sie Ihr Rechtsprodukt, um es gegenüber der Konkurrenz günstiger zu machen und so im Kostenvorteil zu sein. Geht die Strategie mit dem Anschlussmandat nicht auf, rechnet sich Ihr Rechtsprodukt nicht. Gelingt diese Strategie dagegen, lohnt sich das nicht kostendeckende Angebot im Nachhinein umso mehr.

Natürlich können Sie Fall 1 und Fall 2 aus Sicht der Kalkulation einander annähern. Sie können aber auch eine kostenlose Ersteinschätzung anbieten, also eine unentgeltliche Erstberatung.

Hinweis: Wenn Sie dies vorhaben, informieren Sie sich bitte zunächst über die Zulässigkeit eines solchen Angebotes. Einige Anwaltsgerichte haben bereits entschieden, dass eine kostenlose Ersteinschätzung zulässig ist. Die Frage wurde aber noch nicht von allen Anwaltsgerichten entschieden.

Noch ein Tipp, wenn Sie ein Rechtsprodukt entgeltlich anbieten: In diesem Fall sollten Sie ggf. auch nicht vergessen darauf hinzuweisen, dass das Beratungshonorar – vor allem im Falle einer Erstberatung! – auf ein sich aus der Beratung ergebendes Anschlussmandat angerechnet wird.

Fazit:

Mit der Veröffentlichung von Rechtsprodukten ergänzen Sie Ihr Kanzleimarketing um einen wertvollen Baustein. Denn Sie erreichen auf diesem Wege auch solche potenziellen Mandanten, die den Gang zum Anwalt wegen der Unkalkulierbarkeit der Kosten scheuen. Zudem haben Sie mit Rechtsprodukten die Möglichkeit, werthaltige Anschlussmandate zu akquirieren. Schlussendlich sind Ihre Rechtsprodukte für Sie im Dauereinsatz, also auch dann, wenn Sie Ihre verdiente Ruhe genießen. Gute Gründe also für Ihr baldiges Engagement!

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