Wie man ein Image-Video für eine Kanzlei realisiert

Das Thema Video ist derzeit in aller Munde. Viele Kanzleien – ob Anwaltskanzleien oder Steuerkanzleien – wissen das, stehen aber dann schnell vor der Frage: Wie realisiert man ein Image-Video? Wen und was braucht man? Wieviel muss man selbst beisteuern? Diese Fragen will ich in diesem Beitrag beantworten.

Warum überhaupt ein Image-Video?

Ein Image-Video ist neben der Homepage eine Art digitale Visitenkarte für Ihre Kanzlei. Es soll dazu dienen, die eigene Kanzlei darzustellen und aufzuzeigen, warum man die bessere Wahl als die Konkurrenz ums Eck ist.

Wichtig ist dabei: Das Video sollte in möglichst kurzer Zeit darstellen, wer Sie sind und was Sie machen. Denn kein erstmaliger Besucher, bzw. keine erstmalige Besucherin Ihrer Website wird sich die Zeit für ein 30-minütiges langatmiges Video nehmen. Ein optimales Image-Video ist „nur“ 1:30 bis maximal 2:30 Minuten lang.

Deshalb ist es entscheidend, die wesentlichen Merkmale Ihrer Kanzlei herauszuarbeiten und sie im Video darzustellen. Hier die richtigen Schwerpunkte zu setzen – in der Planung, im Skript und Storyboard, beim Dreh und beim finalen Schnitt – darauf kommt es für den Erfolg eines Videos entscheidend an.

Phase 1: Planung intern

Bevor Sie an die Umsetzung eines Image-Videos gehen, sollten Sie sich intern über folgende Fragen klar werden. Das erleichtert das Briefing der Agentur oder Videoproduktionsfirma enorm und hat einen weiteren Vorteil: Auch Sie werden sich über bestimmte Aspekte Ihrer Kanzlei bewusster:

  • Welche Personen – aller Berufsgruppen! – sollen unbedingt im Video auftreten? Die wesentlichen Personen Ihrer Kanzlei sollten unbedingt persönlich im Video auftreten.
  • Welche wesentlichen Merkmale der Kanzlei, unseres Umgangs mit Mandant:innen oder unserer Kompetenzen sollen die Betrachter:innen des Videos mitnehmen? Bei einer Länge von 1:30 bis 2:30 Minuten werden maximal zwei bis drei Kernbotschaften verständlich kommuniziert werden können.
  • Trauen wir uns (alle) zu, vor der Kamera frei zu sprechen? Wenn ja, ist ggf. ein professioneller Sprecher entbehrlich. Außerdem wirkt das Video durch den eigenen O-Ton persönlicher.
  • Sprechen Sie mit Ihren Mandant:innen – was fällt Ihren Mandant:innen als erstes zu Ihrer Kanzlei ein? Was unterscheidet Sie aus deren Sicht von den Mitbewerbern? Oft nimmt man selbst viele Dinge als selbstverständlich wahr, die bei anderen einen Aha-Effekt erzeugen.
  • Zu guter Letzt: Auf was legen Ihre Mandant:innen Wert, was ist für sie wichtig? Das sollte im Image-Video ebenfalls herausgestellt werden. Dabei geht es auch um Stilfragen: Sind Sie eine eher junge, moderne Kanzlei oder arbeiten Sie viel mit einer konservativen Klientel?

Phase 2: Briefing und Skript

Wenn Sie die Fragen aus Phase 1 beantwortet haben, haben Sie auch schon ein recht umfassendes Briefing für die Agentur oder den Videofilmproduzenten erstellt. Gerne können Sie auch Beispiele in das Briefing mit einbringen: gute Ideen aus anderen Image-Videos oder „So auf keinen Fall“-Beispiele. Je mehr Informationen Sie zur Verfügung stellen können, desto besser kann die Ideenfindung und das Skript auf Sie abgestimmt werden.

Auf Basis des Briefings erarbeitet der Produzent, bzw. die Produzentin ein erstes Skript, d. h. eine textbasierte Beschreibung des Videos. Dieses enthält Ideen zur Visualisierung, zum Ablauf des Videos, der Grundstimmung in Bezug auf Musik, Schnitte und Gestaltung. Oftmals erhalten Sie nicht nur ein Skript, sondern mehrere Vorschläge zur Auswahl.

Diese Phase ist enorm arbeitsintensiv, aber auch wichtig:  Zwar kostet die Diskussion über das Skript, das Einbringen neuer Ideen, das Umwerfen bestehender Elemente Zeit und ggfs. Geld. Wenn hier aber genau gearbeitet wird, führt das aber letztendlich zu einer besseren, runden „Story“.

Phase 3: Storyboard und Detailplanung

Haben Sie ein Skript und den groben Ablauf des Image-Videos mit der Agentur festgelegt, folgt die visuelle Ausarbeitung des Videos im Detail. Hierzu werden oft Storyboards angelegt – grafische Darstellungen der einzelnen Einstellungen eines Videos und deren Abfolge. Ein Storyboard kann gezeichnet, aufwändig animiert oder einfach nur aus Strichzeichnungen bestehen: Solange alle Beteiligten verstehen, was genau damit gemeint ist, sind alle Arten des Storyboards üblich und „state of the art“.

In dieser Phase wird Sie der Produzent oder die Produzentin auch bitten, eine Begehung von Örtlichkeiten für den späteren Dreh durchführen zu können. Manche Ideen lassen sich schlicht nicht an bestimmten Orten drehen, manche neuen Ideen kommen durch die Begehung.

Planen Sie auch ein, dass ggf. ein Dreh außerhalb Ihrer Räumlichkeiten, z. B. bei Mandant:innen im Gerichtskontext oder ganz schlicht auf dem Weg in die Kanzlei, in Frage kommen könnte.

Mit dem Storyboard und dem Wissen über die Drehorte wird ein Drehplan und eine Detailplanung für den Videodreh erstellt:

  • Wo wird wann gedreht?
  • Wie viel Zeit für Auf-/Umbau benötigt man?
  • Welche Darsteller:innen (eigene Mitarbeiter:innen, Mandant:innen, Schauspieler:innen) sind für eine Szene notwendig?
  • Welche Utensilien, Deko bzw. Requisiten müssen für den Dreh zur Verfügung stehen? Sind alle Requisiten DSGVO-konform? Wird das Mandatsgeheimnis nicht verletzt (Namensschilder auf Ordnerrücken…)? Und sind ggf. Urheberrechte zu klären?

Phase 4: Dreh

Der Drehtag oder die Drehtage stehen an? Super – endlich Gelegenheit, die Kanzlei aufzuräumen. Und das am besten nicht am Drehtag selbst, sondern ein bis zwei  Tage vorher. Im Gegensatz zur Fotografie ist es schwer, aus Videos vergessene Kaffeetassen oder unliebsame Deko oder Kabelsalat im offenen Regal im Besprechungsraum im Nachhinein zu entfernen…

Nehmen Sie sich am Drehtag ausreichend Zeit und vereinbaren sie keine fixen Termine für diesen Tag. Selbst bei der besten Drehplanung kann es zu Verzögerungen kommen und ohne Termindruck ist man vor der Kamera wesentlich entspannter. Wenn möglich, ist ein Dreh am Wochenende sinnvoll, denn dann können Sie sicher sein, dass kein Mandant Sie unbedingt sofort sprechen will.

Phase 5: Postproduktion

Bald ist ihr Image-Video fertig. Mit dem Material der Drehtage wird nun das Video basierend auf dem Storyboard geschnitten, vertont und visuell gestaltet (z. B. Farbkorrekturen, kleine Retuschen etc.).

Typischerweise rechnet man mit ein bis zwei Korrekturschleifen, in denen ggf. Einstellungen ausgetauscht werden oder Korrekturen am Ablauf vorgenommen werden.

Fazit: Image-Videos sind Chance für Selbstreflexion

Die Produktion eines Image-Videos ist eine spannende, aufregende Sache, die vor neue Herausforderungen stellt, aber auch enorm Spaß macht, wenn man gut betreut wird. Vor allem ist ein solcher Dreh – und vor allem die Vorbereitung – außerdem ein guter Anlass, selbst noch einmal einen intensiven Blick auf die eigene Kanzlei zu werfen.

 


Eine Übersicht der Themen in unserer Artikelserie „Video“:

  1. Einsatzmöglichkeiten für Video in der Kanzlei: Konferenz, Image, Rechtstipps etc.
  2. Wie kommt man zu einem gezeichneten Kanzlei-Video?
  3. Warum ein Image-Video Sinn macht
  4. Wie man ein Image-Video für eine Kanzlei realisiert
  5. Tipps zum guten Sprechen vor der Kamera
  6. Technik: Kamera für Videokonferenzen – worauf sollte man achten?
  7. Styleguide für Videokonferenzen
  8. Angemessene Bildsprache im gezeichneten / animierten Video

 


 

Foto: anwalts.marketing