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Wann Anwaltssuchdienste Sinn machen – Interview mit Stephan Buch von Anwalt-Suchservice

Anwaltssuchdienste haben sich als Maßnahme zur Mandantenakquise besonders für kleine bis mittelgroße Kanzleien etabliert. Warum sollte man aber für Anwaltssuchdienste bezahlen, bei dem man in der „Anwaltsmasse“ untergeht? Im Interview erklärt Stephan Buch vom Anwalt-Suchservice warum und wie sie trotzdem funktionieren.

Herr Buch, was bringen Anwaltssuchdienste – reicht nicht auch eine Kanzleihomepage, um von potenziellen Mandanten online gefunden zu werden?

Natürlich sollte jede Kanzlei eine professionell gestaltete Homepage haben, um sich so auch im Internet angemessen zu präsentieren. Viele Mandanten suchen inzwischen über das Internet nach einem passenden Anwalt. Gerade für kleine und mittlere Kanzleien ist es aber schwer und teuer, über den Kanzleinamen hinaus – beispielweise über die eigenen rechtlichen Schwerpunkte – über Google gefunden zu werden. Hier setzt die Dienstleistung der Anwaltssuchdienste wie dem Anwalt-Suchservice ein: Durch die Suchmaschinenoptimierung der Webanwendung des Anwalt-Suchservices wird das einzelne Anwaltsprofil in aller Regel besser gefunden als über die eigene Homepage. Der einzelne Anwalt erspart sich so die mittlerweile horrenden Kosten für Schaltung von Google Ads und wird auch ohne eigene Suchmaschinenoptimierung über seine angegebenen Rechtsgebiete gefunden. Im Übrigen empfehlen im anwaltlichen Marketing tätige Experten ohnehin zusätzlich zur eigenen Homepage die Streuung der eigenen Kontaktdaten inklusive Tätigkeitsschwerpunkten, um die Reichweite in Richtung potentieller Mandanten zu erhöhen. Die Teilnahme am Anwalt-Suchservice unterstützt die Anwälte in genau diesem Bereich. Das Profil im Anwaltssuchdienst kann also auch eine sehr gute Ergänzung zur Kanzleihomepage sein.

Worin unterscheidet sich der Anwalt-Suchservice (ASS) zu seinen Konkurrenten? Was ist das Besondere an Ihrem Angebot?

Der Anwalt-Suchservice ist im Gegensatz zu anderen Anwaltssuchdiensten eine Art Hybrid. Neben professionellem Internetmarketing für mehr Mandate, bieten wir unseren Teilnehmern zusätzliche Services für den Kanzleialltag, wie z. B. praxisrelevantes Fachwissen im Arbeits-, Familien-, Miet- und allgemeinen Zivilrecht bestehend aus Zeitschriften, Kommentaren und Handbüchern im Online-Zugriff aus dem renommierten Fachverlag Otto Schmidt oder den professionellen Gebührenrechner „AnwaltsGebühren.Online“ aus dem Deutschen Anwalt Verlag. Fachanwälte im Arbeits-, Familien- sowie im Miet- und WEG-Recht haben zudem die Möglichkeit, ihr Selbststudium nach § 15 FAO zu absolvieren, inklusive Lernerfolgskontrolle und einem bei ihrer RAK zum Nachweis geeigneten Zertifikat. Die Verbindung von Mandatsakquise mit dem zur Fallbearbeitung erforderlichen Praxis-Know-how ist in dieser Form einmalig und gibt es nur beim Anwalt-Suchservice.

Für welche Art von Anwälten ist ASS besonders geeignet bezogen auf Kanzleigröße, Rechtsgebiet o. Ä. ?

Das Angebot des Anwalt-Suchservice richtet sich primär an kleine bis mittelgroße Kanzleien. Ob es sich hierbei um sehr spezialisierte Kanzleien handelt oder solche mit einem breiten Beratungsangebot über mehrere Rechtsgebiete, ist für die Teilnahme nicht entscheidend. Über die Suche des Anwalt-Suchservice und das für jede Anwältin bzw. für jeden Anwalt individuell gestaltete Kanzleiprofil, kann jeder potentielle Mandant die Kanzlei mit der gewünschten Spezialisierung finden.

Wie verhindert man als Anwalt, in einem Portal wie Anwalt-Suchservice in der Masse unterzugehen?

Zwei Punkte sind besonders hervorzuheben: Zum einen ein professionell gestaltetes Kanzleiprofil, das den potenziellen Mandanten zur Kontaktaufnahme animiert. Hierzu gehören insbesondere ein gut gemachtes Porträtfoto und eine aussagekräftige, verständliche, aber auch einfühlsame, auf die gewünschten Mandanten zielende Kanzleibeschreibung ohne viel Fachjargon. Das Kanzleiprofil hilft dem potentiellen Mandanten dabei, die erste Hemmschwelle zur Kontaktaufnahme zu überwinden. Der Kundenservice des Anwalt-Suchservice unterstützt dessen Teilnehmer hierbei ohne weitere Kosten.

Zum anderen sind Bewertungen inzwischen zu einer wichtigen Hilfestellung bei der Auswahl des geeigneten Anwalts geworden. Teilnehmer des Anwalt-Suchservices sind also gut beraten, sich von (zufriedenen) Mandanten bewerten zu lassen. Diesbezüglich ist daher die Mitarbeit der Teilnehmer unbedingt gefragt.

Weitere Maßnahmen, die das Profil aufwerten, sind noch das gelegentliche Einstellen eigener Rechtstipps. Diese umfassen wichtige Informationen für die Wunschmandanten-Zielgruppe und unterstreichen zusätzlich die fachlichen Kompetenzen im eigenen Rechtgebiet. Darüber hinaus können auch sogenannte Rechtsprodukte zum Festpreis angeboten werden.

Warum machen solche Festpreise Sinn? Läuft man nicht Gefahr, den Aufwand zu unterschätzen, wenn man den Fall nicht kennt?

Zunächst zum Verständnis: Für Rechtsberatungsangebote zum Festpreis hat sich der Begriff „Rechtsprodukte“ etabliert. Das sind Beratungsangebote wie zum Beispiel die Erstberatung im Falle einer Kündigung, die Erstellung oder auch Überprüfung eines Arbeitsvertrages, die Berechnung des Unterhalts etc. Solche Rechtsprodukte können auf der Seite des Anwalt-Suchservice veröffentlicht und dort von Rechtsuchenden gekauft werden. Wesentlicher Punkt hierbei ist: Mit Rechtsprodukten zum Festpreis erschließen sich Anwälte den Kontakt zu solchen Mandanten, die den sofortigen Gang zum Anwalt scheuen, weil sie (zu) hohe Kosten befürchten. Der Festpreis bringt diesen Rechtratsuchenden Kostentransparenz. Dieses große Hindernis zur Kontaktaufnahme ist damit aus dem Weg geräumt, der Weg zur anwaltlichen Beratung frei – Ziel erreicht. Nicht zu unterschätzen ist die Möglichkeit, dass aus der Beratung im Zuge des Rechtsproduktes ein lukratives Anschlussmandat werden kann.

Zur Frage, ob der anbietende Anwalt den Aufwand für die zum Festpreis angebotene Beratung unterschätzen könnte, weil er den zu bearbeitenden Fall nicht kennt: Zum einen ist hier natürlich eine genaue Leistungsbeschreibung gefragt. Hiermit legt der Anwalt seinen Aufwand selbst fest. Zum anderen sollte der Anwalt Rechtsprodukte nur für solche Fallgestaltungen anbieten, in denen er sich gut auskennt und so den zeitlichen Aufwand für die Beratung minimieren kann.

Herr Buch, vielen Dank für das Gespräch!

Foto: Adobe Stock/PureSolution