Video-Experte Michael Herrmann im Interview – So nutzen Sie animierte Videos für Ihr Kanzleimarketing

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte – deswegen greifen viele Steuerberater – oder Anwaltskanzleien auf Videos zurück, um komplexe Sachverhalte zu vermitteln. Doch was ist, wenn die Mitarbeiter kamerascheu sind? Michael Herrmann, Geschäftsführer der MotionPro AG, verrät, wie Animationen hier Abhilfe schaffen können.

Warum sind Videos für das Onlinemarketing – auch von Rechtsanwälten und Steuerberatern – sinnvoll?

Videos haben im Onlinemarketing in den letzten Jahren sehr an Bedeutung gewonnen und werden immer verbreiteter. Auch für Rechtsanwälte und Steuerberater sind erklärende Videos als Marketingmaßnahme besonders interessant, weil sie in einem sehr wettbewerbsfähigen Markt arbeiten und sich mit vermeintlich vergleichbaren Leistungen irgendwie voneinander abgrenzen müssen. Mit einem Erklärvideo können Sie sich einfach, leicht und anschaulich selbst darstellen und Ihre USP’s (Alleinstellungsmerkmale) herausstellen, selbst wenn es um komplexe Sachverhalte geht. Die grafische Aufbereitung unterstützt dabei enorm das Verständnis der Inhalte.

Für wen eignen sich gezeichnete Videos besonders?

Gezeichnete Videos im Whiteboard-Stil eignen sich grundsätzlich für alle Firmen, Produkte, Marken oder Unternehmen zu internen wie externen Kommunikationszwecken – und damit auch für Kanzleien. Besonders als Videomarketing werden die kurzen, 30 Sekunden bis fünf Minuten langen Videos von den meisten Unternehmen verwendet, auf der Internetseite oder z. B. einem eigenen YouTube-Channel, der dann wiederum mit der Kanzleiwebsite verknüpft werden kann. Ob im Whiteboard-Stil oder animiert, ist Geschmackssache und eine Frage des Budgets. Letztendlich kommt es auf die Botschaft, die Story und das richtige Drehbuch an, damit ein Video erfolgreich ist.

Haben gezeichnete Videos Vorteile im Vergleich zu gefilmten Videos?

Es gibt viele Vorteile eines gezeichneten oder animierten Videos gegenüber Echtfilm-Videos. Vor allem sind sie wesentlich günstiger und schneller in der Produktion. Zudem lassen sich abstrakte Prozesse, Diagramme und Schaubilder besser integrieren und sie können jederzeit im Nachhinein ohne großen Aufwand verändert werden. Auch kann man sie einfach und kostengünstig aktualisieren, selbst wenn sich nur ein kleines, aber entscheidendes Kriterium ändert. Außerdem eignet sich ein gezeichnetes oder animiertes Video für Menschen, die nicht gerne vor der Kamera stehen: hier muss niemand gegen seinen Willen sein Gesicht im Bewegtbild zeigen. Das ist nicht selten ein Argument für ein gezeichnetes/animiertes Erklärvideo!

Wie kommt man zu einem gezeichneten Video – wie läuft der Prozess der Videoerstellung ab? Wer liefert Idee, Konzept, Text? Und wie kommt das Video zu seinem Ton?

Will man ein Erklärvideo in Auftrag geben, muss die Geschichte oder das Konzept für das Video i. d. R. noch nicht stehen oder selbst vorher geschrieben werden. Full-Service-Agenturen für Erklärvideos erstellen das Video von der Geschichte, über das Konzept bis hin zu den Grafiken aus einer Hand. Am Beginn der Produktion steht dann meist – so auch bei uns –  ein Fragenkatalog, der die wichtigsten Punkte und Eckdaten abklärt.

Der kreative Prozess der Erstellung eines gezeichneten oder animierten Kanzleivideos besteht dann bei uns z. B. aus vier wesentlichen Schritten:

1. Briefing

Hier wird mit der Kanzlei abgesprochen, was genau Inhalt des Videos sein soll, also z. B. welches konkrete Thema aus der Rechtsberatung oder Steuerberatung behandelt werden soll. Möglich sind aber auch Videos zu allgemeinen Themen (etwa: „Wie läuft ein Besuch beim Anwalt/Steuerberater ab?“).

2. Erstellung des Skripts

Diesen Inhalt setzen wir dann – in Zusammenarbeit mit der Kanzlei oder externen Agenturen – in eine „Geschichte“ um, die dem Video zugrunde liegt und genau auf die geplante Länge des Videos abgestimmt ist.

3. Erstellung des Storyboards (grafische Umsetzung)

Steht die Geschichte textlich, machen sich unsere Zeichner/Programmierer an die Arbeit und entwerfen z. B. Charaktere (Anwältin, Steuerberater, Mandant, Mitarbeiterin). In Abstimmung mit der Kanzlei werden dann die „Einzelsituationen“ und Einzelbilder in Einklang mit der Geschichte gebracht.

4. Animation

Sind Text und Bildsituation in Einklang gebracht, kommt Bewegung in das Video, aus Standbildern wird ein echtes kleines Video. Hier kommt dann auch der Ton ins Spiel: Wir arbeiten mit verschiedenen Sprechern zusammen, die unsere vorher abgestimmten Texte einsprechen – entweder eine männliche oder weibliche Stimme, oder auch in unterschiedlichen Sprachen und Dialekten. Nach Wunsch bauen wir auch Musik im Hintergrund oder andere Geräusche ein.

Das Interview führte Pia Löffler.

 


Eine Übersicht der Themen in unserer Artikelserie „Video“:

  1. Einsatzmöglichkeiten für Video in der Kanzlei: Konferenz, Image, Rechtstipps etc.
  2. Wie kommt man zu einem gezeichneten Kanzlei-Video?
  3. Warum ein Image-Video Sinn macht
  4. Wie man ein Image-Video für eine Kanzlei realisiert
  5. Tipps zum guten Sprechen vor der Kamera
  6. Technik: Kamera für Videokonferenzen – worauf sollte man achten?
  7. Styleguide für Videokonferenzen
  8. Angemessene Bildsprache im gezeichneten / animierten Video

 


 

Foto: MotionPro AG