Online-Marketing Einzelanwälte

Online-Marketing für Einzelanwältinnen und -anwälte sowie kleine Kanzleien

„Ich weiß, dass Online-Marketing auch für mich und meine Kanzlei sinnvoll sein könnte – ich kann mir aber vier- oder fünfstellige Werbebudgets pro Monat (noch) nicht leisten. Darüber hinaus habe ich ohnehin keine Zeit mich mit diesem Thema zu beschäftigen.“ Erkennen Sie sich in dieser Aussage wieder? Sie sind nicht allein.

Die Reise als Unternehmer:in oder Kanzleiinhaber:in beginnt meist allein oder in einem kleinen Team. Vor allem zu Beginn ist der Fokus auf die Liquidität groß – und Investitionen in große Marketingstrategien scheinen fern. Mit einer guten Struktur und einem gewissen Zeitinvestment können Sie Ihr Marketing dennoch zunächst selbst in die Hand nehmen, bis Sie sich professionelle Unterstützung mit in die Kanzlei holen können.

In diesem Beitrag möchte ich Ihnen zeigen, mit welchen Maßnahmen und Tools Einzelanwältinnen und Einzelanwälte in die Online-Marketing-Welt starten können.

1. LinkedIn

Sie werden sich bestimmt schon auf der Plattform LinkedIn registriert haben. Falls nicht, ist das Ihre erste Aufgabe, um als Einzelanwältinnen und Einzelanwälte in der Online-Marketing-Welt Fuß zu fassen. LinkedIn eignet sich sehr gut, um mit potenziellen neuen Mandant:innen (vor allem im B2B-Bereich), oder auch mit Kolleg:innen ins Gespräch zu kommen. Sie können hier gezielt nach Personen suchen und eine Vernetzungsanfrage stellen. Sollte diese sodann angenommen werden, schreiben Sie Ihrem neuen Kontakt eine unverbindliche Nachricht und/oder begrüßen Sie diesen in Ihrem Netzwerk. Sie werden staunen, welche Synergien sich mit Kolleg:innen oder Mandatierungen aus einem Austausch auf dieser Business-Plattform ergeben können.

Auf LinkedIn haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, Beiträge zu teilen. Das können Beiträge zu Themen jeglicher Art sein. Überlegen Sie sich nur vorher, wie Sie in der Social Media-Welt wahrgenommen werden wollen. Selbst auf LinkedIn kann man sowohl Bilder und Videos von einem Haustier als auch inhaltlich wertvolle Vorträge entdecken. Sie selbst entscheiden, was man über Sie sehen und denken soll.

2. Facebook & Instagram

Das gleiche gilt grundsätzlich auch für die beiden größten Social Media-Plattformen Facebook und Instagram. Hier ist aber der B2B-Charakter um einiges schwächer als auf LinkedIn. Sie müssen sich entscheiden, ob Sie hier rein „privat“ unterwegs sein wollen. Wenn dies der Fall ist, sollten Sie sicherstellen, dass diese privaten Profile nicht direkt in den Google-Suchergebnissen auffindbar sind, oder zumindest ein „normales“ Profil- und Titelbild zu sehen ist.

Tipp: Egal, ob Sie mit Privat- oder B2B-Mandaten arbeiten – Sie werden immer gegoogelt. Also sollte man auch Sachen finden, die Ihnen nicht unangenehm oder zu privat sind.

Sollten Sie sich dafür entscheiden, diese beiden Profile auch für Ihre Kanzlei zu benutzen, legen Sie am besten einen weiteren Account an, der nur Kanzlei-Themen beinhaltet. Auf diesen beiden Plattformen müssen die Beiträge nicht zu geschäftlich wirken. Hier können Sie Ihren persönlichen Einfluss stärker einfließen lassen.

3. Hootsuite

Um eine gewisse Reichweite zu erlangen, werden Sie nicht darum herumkommen, ein wenig Zeit zu investieren, um Beiträge jeglicher Art zu verfassen.

Wenn Ihnen das Thema nicht so viel Spaß machen sollte, Sie aber trotzdem in der Online-Welt partizipieren möchten, kann ich Ihnen die Cloud-Software Hootsuite empfehlen. Mithilfe dieses Programms können Sie auf einmal unendlich viele Beiträge für die Zukunft planen. Das bedeutet, dass Sie heute entscheiden können, wann und auf welchen Plattformen Ihre Beiträge geteilt werden.

Sie können sich also einmal die Woche im Kalender ein Zeitfenster blockieren, um kurze Beiträge zu verfassen oder etwas zu recherchieren. Anschließend pflegen Sie all Ihre kurzen Beiträge in Hootsuite ein – und können sich zurücklehnen. Die Beiträge werden automatisch anhand Ihrer Eingabe auf den von Ihnen ausgewählten Plattformen gepostet.

4. Google My Business

Sofern Sie noch über kein GMB-Profil verfügen oder dieses lediglich von Google erstellt wurde, sollten Sie dringend ein solches anlegen oder es optimieren.

Sollten Sie nicht wissen, ob eines von Ihnen existiert, googeln Sie am besten nach sich selbst oder nach dem Namen Ihrer Kanzlei. Auf der rechten Bildschirm-Seite (Desktop) wird Ihnen sodann ein GMB-Profil angereicht. Hier können Sie die „Inhaberschaft“ mit einem Klick beantragen.

Ist dies abgeschlossen, können Sie auf das GMB-Profil zugreifen.

Sorgen Sie dafür, dass ein schönes Titelbild eingepflegt ist, und füllen Sie alle relevanten Daten wie Telefonnummer, Website-URL, Öffnungszeiten, aus.

Darüber hinaus haben Sie am Ende des Profils 750 Zeichen Platz, um etwas über Ihre Kanzlei zu schreiben. Stellen Sie sich die Frage: „Was müsste hier stehen, damit ich mich selbst beauftragen würde?“

5. Website

Auch wenn Sie kein großes Budget haben, um Ihre Website auf den neuesten Stand der Technik zu bringen oder designtechnisch überarbeiten zu lassen, sollten Sie zumindest auf jeder Unterseite Ihre Telefonnummer und ein Kontaktformular implementieren (lassen), z. B. im Footer. Es gibt im Online-Marketing nichts Schlimmeres, als einen potenziellen Interessenten, der Ihre Website nur verlässt, weil auf den ersten Blick nicht klar war, wie er Sie kontaktieren konnte. Und nein, das hat nicht immer etwas mit der Intelligenz des Users zu tun. ? Mit diesen genannten Punkten können Sie sich Schritt für Schritt an die Online-Marketing-Welt rantasten.

Sie bezahlen Ihre digitale Sichtbarkeit nicht mit Geld, sondern mit Ihrem Zeitinvestment und Ihrer Kreativität.

Daraus sollten sich die ersten Mehrumsätze ergeben. Legen Sie sich von Anfang an einen Plan fest, der in absehbarer Zukunft ein Marketing-Budget beinhaltet. Denn ohne dieses wird es in den nächsten Jahren immer schwieriger, mehr Mandate zu generieren.

 

 

 

Foto: Adobe Stock/©mrmohock