Kanzleibroschüren, Werbematerial

Marketingmaterialien des Deutschen Anwaltvereins: nicht von schlechten Eltern

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) bietet den Mitgliedern seiner örtlichen Anwaltvereine  bekanntlich einiges: Er ist nicht nur Interessenvertretung und Sprachrohr, sondern bietet auch Fortbildungsangebote und aktuell Informationen für die Anwaltschaft. Was vielen Kanzleien aber weniger geläufig ist: Auch im Marketing unterstützt der DAV seine Mitglieder. Beispielsweise mit  anwaltsauskunft.de, aber auch mit professionellen Werbematerialien, vor allem für die Offline-Nutzung. Unsere Herausgeberin Pia Löffler erklärt ihre Einsatzmöglichkeiten.

Anzeigen, Postkarten, Plakate, Website: mit guten Slogans punkten

Werbemittel-Plakat des Deutschen Anwaltvereins Quelle: anwaltverein.de

Ob für Kolleginnen und Kollegen aus dem Urheberrecht, Vertragsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Medizinrecht, Verkehrsrecht, Baurecht etc.: Für viele Fachbereiche hat der DAV Bildmotive kombiniert mit schlagkräftigen Slogans bzw. nur Slogans grafisch aufbereiten lassen. Diese Motive, die direkt auf der Website des DAV zum Download bereitstehen, können Mitglieder dann in sehr unterschiedlicher Form nutzen: als Anzeige beispielsweise in der örtlichen Presse, aber auch als Postkarte zum Auslegen in der Kanzlei oder auf Veranstaltungen bzw. individualisiert als große Quasi-Visitenkarten. Auch als Plakat in der Kanzlei sind die Motive erhältlich. Dabei muss man sich nicht einmal selbst um den Druck kümmern: Man kann Postkarten im 100er-Pack direkt und mit individuellem Kanzleiaufdruck auf der Website des DAV bestellen – inkl. Kartenaufsteller. Auch als Plakat sind die Motive gedruckt direkt auf der Website des DAV bestellbar.

Nicht zuletzt ist es auch möglich, die Anzeigenmotive online zu verwenden und z. B. auf der Kanzleiwebsite einzubinden – eine Möglichkeit, von der bisher vermutlich nicht viele Kolleginnen und Kollegen Gebrauch machen. An der richtigen Stelle geschickt in die Website integriert sind die Motive dort aber sicherlich sichtbarer und damit effektiver als nur im Wartebereich der Kanzlei vor Ort.

Auch an die Anwältinnen wurde gedacht: Die Motive der Anzeigen sind für Anwälte und explizit für Anwältinnen gestaltet – erfreulich, wie ich finde!

Werbemittel-Plakat des Deutschen Anwaltvereins Quelle: anwaltverein.de

Allgemeine Informations- und Kanzleifaltblätter

Neben den Anzeigenmotiven für verschiedene Medien sind für Kanzleien vor allem die Informations- und Faltblätter interessant:

Die  Informationsblätter bereiten allgemein oder für bestimmte Rechts- und Beratungsbereiche die wichtigsten Grundinformationen für Laien übersichtlich und auf den Punkt auf. Sie erklären, worauf es z. B. beim ersten Anwaltsbesuch ankommt, warum ein kurzfristiger Termin beim Anwalt nach einer Kündigung im Arbeitsrecht sinnvoll ist etc. Auf der Rückseite der gedruckten Informationsblätter hat man die Möglichkeit, den eigenen Kanzleistempel aufzubringen. Eine weitere Individualisierung ist auf Anfrage möglich.

Anders sind hingegen die Kanzleifaltblätter konzipiert, die man, wie alle anderen Materialien auch, direkt online bestellen kann: Dieses individualisierbare Werbefaltblatt im Layout der DAV-Werbekampagne (Format DIN lang – ideal für den Versand mit normalem Brief) beinhaltet vorgefertigte allgemeine Informationen zur anwaltlichen Rechtsberatung. Daneben besteht aber auch die Möglichkeit, zwei Seiten des sechsseitigen DIN-lang Faltblattes individuell an die Kanzlei anzupassen: Hier kann man einen eigenen kurzen Text zur Kanzlei integrieren, Schwarz-Weiß-Fotos oder das Kanzlei-Logo.

Eine Online-Nutzung aller Informations- und Faltblätter ist – soweit erkennbar – leider nicht vorgesehen. Hier wäre es erfreulich, wenn man die Faltblätter künftig in einem angepassten Layout auch für die Einbindung in die Kanzleiwebsite zur Verfügung stellen würde. Gerade hier bietet es sich an, dem Nutzer z. B. die allgemeinen Informationsblätter zur Verfügung zu stellen.

Nutzungsbedingungen beachten

Wie immer, wenn es um die Nutzung von Medieninhalten geht, gelten auch für DAV-Werbematerialien rechtliche Vorgaben. So müssen alle Berufsträger Mitglied eines dem DAV angeschlossenen Anwaltvereins sein, um die Materialien in der Kanzlei nutzen zu dürfen. Außerdem darf man die Materialien nur im Rahmen enger Vorgaben verändern. So ist es z. B. immer möglich, ein eigenes Logo und Kontaktdaten einzubinden.

Vollkommen unverändert muss hingegen der jeweilige Text der Anzeigen bleiben, also der Slogan. Die Slogans bzw. die gesamten Motive für Anzeigen sind allerdings derart gut gelungen und in Ihrer Aussage treffend, dass jede noch so kleine Veränderung die Qualität des Motivs nur verschlechtern kann. Insofern sollte man die DAV-Materialien exakt so nutzen, wie sie angeboten werden – nicht nur aus rechtlichen Gründen.

Faltblätter des Deutschen Anwaltvereins. Quelle: anwaltverein.de

Fazit: Solide Marketing-Materialien für die Kanzlei

Die Marketing-Materialien des DAV sind eine runde Sache. Inhaltlich und optisch gelungen gestaltet, bieten sie Kanzleien einerseits die Möglichkeit, Mandanten offensiv, aber nicht unangemessen anzusprechen (Anzeigen, Plakate, Postkarten etc.) und andererseits mit Broschüren und Mandanteninformationen effizient zu informieren.

Wer nicht die finanziellen Mittel für ganz individuelle Werbematerialien dieser Art aufbringen kann oder will, ist also gut beraten, dieses Angebot des DAV in Anspruch zu nehmen. Denn neben der gelungenen optischen und inhaltlichen Aufbereitung ist auch das Preis-Leistungs-Verhältnis für die gedruckten Materialien im Vergleich zu anderen Online-Druckereien vollkommen in Ordnung.

 

 

Mehr Informationen zum Werbemittel-Angebot des Deutschen Anwaltvereins

 

Foto: Adobe Stock/FSEID, anwaltverein.de