Videomarketing Tik Tok, Youtube etc.

Kanzleivideo: Deshalb sollte man sich darüber Gedanken machen!

Immer öfter sieht man: Kanzleien nutzen das Medium Film für ihr Marketing – und das betrifft kleine wie große Kanzleien. Warum aber macht es für Steuerberater und Rechtsanwälte Sinn, dieses Medium zu nutzen, z. B. für Imagewerbung, aber auch für konkrete Mandantenakquise oder Bewerberakquise?

Nichts bewegt Menschen wie Bewegtbild

Kein Medium ist so bewegend wie Film. Mit einem Video gelingt es, komplexe Sachverhalte leicht, verständlich und anschaulich zu vermitteln.

Während in einem gelesenen Text nur etwa 10 % der Inhalte verinnerlicht werden, sind es beim Hören ca. 20 %. In der Kombination aus Sehen und Hören hingegen sogar 50 %.

Doch ein Film zieht seine Stärke nicht nur aus Informationen, sondern auch aus Emotionen. Keine Sorge, das bedeutet nicht, dass Sie als Kanzlei ein Video drehen sollen, das emotional aufgeladen ist wie eine Telenovela. Vielmehr geht es „nur“ darum zu zeigen, dass Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter echte Menschen sind und auch so wahrgenommen werden. Das bricht mit dem Image von Kanzleien als vollkommen versachlichte, anonyme Orte.

Dabei gibt ganz verschiedene Arten von Filmen bzw. Videos, die verschiedenen Zwecken dienen.

Imagevideo: Zeigen, wer Sie sind

Da ist zunächst der Imagefilm bzw. das Imagevideo. Es dient dazu, die eigene Kanzlei darzustellen und aufzuzeigen, warum man die bessere Wahl als die Konkurrenz ums Eck ist. Dieses Video steht idealerweise auf der Startseite der Kanzleihomepage, so eingebettet, dass sich der Websitebesucher das Video direkt ansehen kann. Letztlich soll das Video an dieser Stelle Lust machen, sich mit Ihnen und Ihrem Beratungsangebot auseinanderzusetzen.

Deshalb gilt es, vor allem die positiven Eigenarten Ihrer Kanzlei hervorzuheben, die sie wirklich auszeichnen, nicht die, die ein Marketer gerne für Sie hervorheben will. Sind Sie schnell genervt, wenn Mandanten kein Verständnis für komplexe Rechtsfragen haben? Dann werben Sie besser nicht damit, dass Sie der weltbeste Erklärer sind, der sich eingehend um seine Mandanten kümmert. Sonst sprechen Sie genau die Mandanten an, die Sie eigentlich gar nicht möchten. Vielleicht sind Sie aber genau DER Experte für ein Nischenthema oder ein fantastischer Generalist, der zu jedem Thema gut informiert ist? Dann stellen Sie das in den Fokus und bleiben Sie dabei wirklich authentisch – in einer optimalen Videolänge von 1:30 bis max. 2:30 Minuten.

„Content-Video“: Mit Inhalten überzeugen

Im filmischen Kanzleimarketing hat sich daneben vor allem das Content-Video im Bereich Content-Marketing etabliert. Prominentestes Beispiel für erfolgreiches Content-Video-Marketing dürfte Christian Solmecke sein, der mit seinem YouTube-Kanal regelmäßig sechsstellige Zuschauerzahlen erreicht. Natürlich darf man solche Zahlen nicht annähend erwarten, wenn man gerade mit seinem Kanal gestartet ist. Dennoch zeigt es: Potenzielle Mandanten kann man auf diesem Weg gut erreichen und man kommuniziert unmittelbar einen Expertenstatus – und Persönlichkeit.

Solches Video-Content-Marketing funktioniert grundsätzlich anders als bezahlte Werbung: Statt Geld für Werbeplätze – wie das Plakat in der U-Bahn – auszugeben, setzt man hier darauf, dass Zuschauer aus eigenem Antrieb zu Ihnen kommen, da Sie sich mit Ihren Inhalten (z. B. „Steuertricks 2019 für Selbstständige“, „Unfallregulierung beim Auslandsunfall“) auseinandersetzen wollen oder müssen. Nehmen Sie sich hier durchaus mehr Zeit als in einem Imagevideo, ein Thema ausführlicher zu beleuchten. So haben Sie genug Zeit, Ihre Expertise zu kommunizieren und sich als Problemlöser anzubieten.

Wichtig: Diese Form des Videomarketings funktioniert nur, wenn Sie regelmäßig spannende neue Inhalte produzieren und damit Nutzer immer wieder auf sich aufmerksam machen und an sich binden!

Recruiting-Video: Die richtigen Bewerber ansprechen

Ganz anders ist das sog. Recruiting-Video. Es soll vor allem dafür sorgen, dass sich mehr und bessere Bewerberinnen und Bewerber bei Ihnen bewerben. Deshalb gilt es, die Sichtweise der potenziellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzunehmen und im Video klar zu kommunizieren, weshalb Sie der perfekte Arbeitgeber sind und warum man bei Ihnen anfangen sollte: Wer und wie sind die Kollegen? Wo arbeitet man? Welche Benefits gibt es? Wie sehen die Strukturen bei Ihnen aus? Wie sind die Aufstiegschancen?

Auch hier heißt es unbedingt: authentisch sein. Es bringt wenig, wenn Sie sich als hippe Kanzlei darstellen – mit Kicker und ohne Anzugszwang –, wenn Sie aber eigentlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter suchen, die nach klaren Prozessen in einer klassischen Kanzlei arbeiten werden. Bedenkt man das, ist ein Recruiting-Video eine hervorragende Möglichkeit, Bewerberinnen und Bewerber anzusprechen, die am Ende wirklich zu Ihnen und Ihrer Kanzlei passen.

Wie kommt man nun zu einem „Kanzleivideo“?

Der Schlüssel zum Erfolg liegt in allen drei Fällen im Konzept. Der erste Schritt zu einem guten Konzept, sind vermeintlich einfache Antworten auf folgende Fragen: Was wollen Sie erreichen? Welche Möglichkeiten der Platzierung haben Sie bereits (z. B. Kanzleiwebsite, Facebook, YouTube etc.)? Wie sehen Ihre anderen aktuellen Marketingmaßnahmen aus, z. B. SEO oder Suchdienstprofil?

Denn das beste Kanzleivideo bringt nichts, wenn niemand es sieht. Wenn Ihre Website antiquarischen Wert hat, investieren Sie zunächst an dieser Stelle – ein gutes Video ist dann die Krönung Ihres professionellen Außenauftritts.

Erst nach einer guten Status-Quo-Analyse macht es Sinn, ggf. mit professioneller Unterstützung, das Thema Video anzugehen. Denn eine gute Kamera allein macht kein gutes Video.

 


Eine Übersicht der Themen in unserer Artikelserie „Video“:

  1. Einsatzmöglichkeiten für Video in der Kanzlei: Konferenz, Image, Rechtstipps etc.
  2. Wie kommt man zu einem gezeichneten Kanzlei-Video?
  3. Warum ein Image-Video Sinn macht
  4. Wie man ein Image-Video für eine Kanzlei realisiert
  5. Tipps zum guten Sprechen vor der Kamera
  6. Technik: Kamera für Videokonferenzen – worauf sollte man achten?
  7. Styleguide für Videokonferenzen
  8. Angemessene Bildsprache im gezeichneten / animierten Video

 


 

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