Duplicate Content

Duplicate Content: Warum Sie doppelte Inhalte vermeiden sollten

Onlinemarketing und gerade Suchmaschinenoptimierung (SEO) ist eine Menge Arbeit. Denn gerade SEO, aber auch Social Media- und Newsletter-Marketing leben von Inhalten, vor allem von Textinhalten. Diese Textinhalte regelmäßig, im richtigen Umfang und in der richtigen Qualität zu erstellen, ist schlichtweg aufwendig.

Läge es doch nahe, sich auf anderen Websites oder Portalen im Internet Texte zu „besorgen“ oder eigene Texte mehrfach in den eigenen Online-Präsenzen zu verwenden, z. B. im Blog und zugleich als Rechtstipp bzw. Rechtsbeitrag bei einem Anwaltsportal.

Aber weder zu dem einen noch zu dem anderen kann man raten – aus rechtlichen und aus SEO-technischen Gründen.

Was ist Duplicate Content?

Als “Duplicate Content“ werden schlichtweg vor allem Textinhalte im Internet bezeichnet, die in exakt der gleichen Form oder in sehr ähnlicher Form im Internet vorkommen.

Duplicate Content sind also Inhalte, die unter unterschiedlichen URLs (Internetadressen) im Internet auffindbar sind. Das können identische Inhalte unter unterschiedlichen Domains sein (innerhalb einer Website, sog. interner Duplicate Content) oder unter unterschiedlichen Domains (auf unterschiedlichen Websites, sog. externer Duplicate Content).

Wichtig ist an dieser Stelle zu wissen: Steht der gleiche Text in unterschiedlichen Sprachfassungen zur Verfügung, z. B. bei einer Kanzleiwebsite auf Deutsch und Englisch, ist das KEIN Duplicate Content.

Was ist das Problem mit doppelten Inhalten?

Doppelte Textinhalte können auf zwei Ebenen Probleme verursachen: rechtliche Probleme, wenn man Texte aus fremden Websites per „Copy & Paste“ übernimmt und SEO-technische Probleme, weil Google doppelte Inhalte nicht schätzt.

Das Urheberrecht:

Aus urheberrechtlicher Sicht ist dringend davon abzuraten, Texte von anderen Websites zu kopieren und für die eigene Website zu nutzen. Texte sind nahezu immer nach dem Urheberrecht geschützt, die Nutzung fremder Texte ist dann nur mit einer entsprechenden Lizenz rechtlich einwandfrei möglich. Als Anwalt mag Ihnen das bewusst sein. Aber auf dieses Risiko sollte man Mitarbeiter und Agenturen durchaus hinweisen. Aus eigener Erfahrung als Rechtsanwältin weiß ich, was in diesem Bereich von uninformierten Mitarbeitern alles „angestellt“ wird und wie ärgerlich die Folgen sein können.

Google:

Und auch aus SEO-technischer Sicht ist von Copy & Paste und der mehrfachen Nutzung von identischen Texten dringend abzuraten – auch wenn die Texte auf unterschiedlichen Domains genutzt werden. Denn Google bewertet Duplicate Content als eine Art „Betrugsversuch“ an der Suchmaschine. Doppelte Inhalte hindern Google, dem Nutzer möglichst hochwertige, einzigartige Inhalte anzuzeigen.

Die Folge: Eine Abstrafung von Google in der Bewertung der eigenen Website ist meist nicht zu befürchten. Probleme bei der Indexierung der Website durch Google können aber vorkommen, genauso starke Schwankungen der Platzierung einer Website in den Trefferlisten bei Google.

Wo können doppelte Inhalte für Kanzleien zum Problem werden?

Stellt sich die Frage: Welche Relevanz hat das Thema für Kanzleien?

Für Kanzleien, ob Steuerberater oder Rechtsanwälte, die eine mehr oder minder statische Website betreiben, ohne Blog etc., hat das Thema tatsächlich nur bei der Erstellung der Website Relevanz: Texte für die Website sollte man nicht 1:1 und auch nicht nur leicht abgewandelt von anderen Websites übernehmen.

Für Kanzleien, die sich aktiv um SEO bemühen und dafür beispielsweise einen Blog und Profile bei Suchdiensten und Portalen betreiben hat das Thema hingegen immer Relevanz: Denn einen Textbeitrag, der für den eigenen Blog verfasst wurde, sollte man nicht in der identischen Fassung in einem oder mehreren Profilen veröffentlichen. Das spart zwar Zeit und Geld, aber kann im Hinblick auf die Google-Platzierungen für die eigene Website nachteilig sein.

Wie damit umgehen?

Investiert man in hochwertigen Content für die Suchmaschinenoptimierung, sollte man auf allen „Kanälen“ (Website, Portale etc.) immer nur sog. Unique Content, also einzigartige Inhalte veröffentlichen. Das bedeutet aber nicht, dass man beispielsweise eine Urteilszusammenfassung nur für eine Verwendung (z. B. nur Blog) aufbereiten kann.

Erstellt man von einem Beitrag eine gründlich umgeschriebene Zweitfassung, die zwar den gleichen Inhalt hat, aber ganz anders formuliert ist, kann man Probleme mit doppelten Inhalten effizient umgehen: Der Recherche- und Gedankenaufwand fällt nur einmal an, der gründlich umgeschriebene Text wird nicht als Duplicate Content gewertet, und auch urheberrechtlich ist so alles einwandfrei.

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