Arbeitgeber-Marketing

Arbeitgeber-Marketing für Einzelkanzleien und kleine Kanzleien

Möchten Sie als Inhaber:in einer kleinen Kanzlei und Arbeitgeber effizient neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gewinnen, müssen Sie sich als Kanzlei dort präsentieren, wo potenzielle Bewerber und Bewerberinnen nach Arbeitgebern suchen. Mit einem professionellen Arbeitgeberprofil im Internet und der passenden Strategie wird die Personalsuche im Internet und den sozialen Netzwerken auch für kleine Kanzleien mit kleinerem Budget einfach und zielführend.

1. Zielgenaue Ansprache – definieren Sie Ihren „Avatar“

Facebook, LinkedIn und Co. ermöglichen die gezielte Ansprache potenzieller Mitarbeitenden. Definieren Sie im ersten Schritt einen Avatar Ihres „Wunschmitarbeiters (m/w/d)“, um sich klar zu werden, wer überhaupt zu Ihrem bisherigen Team passt und wen Sie eigentlich suchen. Hierbei wird oftmals schon deutlich, was dem neuem Teammitglied besonders in Ihrer Kanzlei gefallen könnte. Sind es die flexiblen Arbeitszeiten, die jungen oder erfahrenen Kolleg:innen oder die Entwicklungsmöglichkeiten?

Tipp! Wenn Sie bisher als Einzelanwalt oder Einzelanwältin tätig waren und zum ersten Mal Mitarbeitende suchen, könnten Sie z. B. damit locken, dass ein neuer Kollege oder eine neue Kollegin aktiv Einfluss auf die Entwicklung der Kanzlei nehmen kann.

2. Social Media-Profile auf den neuesten Stand bringen

Bevor Sie diese Stellenausschreibung z. B. auf Ihren Social Media-Profilen posten, überprüfen Sie diese auf ihre Vollständigkeit. Wenn Sie sich jetzt denken: „Aber so etwas haben wir noch nicht.“ – dann wird es spätestens jetzt höchste Zeit diese Profile zu erstellen. Denn Bewerber:innen sehen sich nicht nur auf Ihrer Website um, sondern prüfen, ob Sie auch auf anderen Plattformen vertreten sind.

Daher ist es enorm wichtig, dass Sie auch dort gefunden werden. Eine Seite bei Facebook oder eine Unternehmensseite bei LinkedIn zu erstellen, ist heutzutage keine Schwierigkeit mehr. Jedes dieser Unternehmen führt Sie Schritt für Schritt durch den Erstellungsprozess. Hierbei ist es wichtig, dass Sie viele (persönliche) Angaben über Ihre Kanzlei eintragen. Je mehr Sie über diesen Weg Vertrauen schaffen können, desto besser.

3. Posting – zeigen Sie zukünftigen Arbeitsplatz und das Team

Haben Sie nun erfolgreich Profile z. B. auf Facebook, Instagram und LinkedIn angelegt, können Sie die Stellenausschreibung posten.

Veredeln Sie Ihr Posting mit einem authentischen Bild Ihres Teams oder Einzelpersonen, die wirklich in Ihrer Kanzlei tätig sind – keine Stockfotos, sondern Bilder von den zukünftigen neuen Kollegen und Kolleginnen. Das schafft Vertrauen und Authentizität.

Sind Sie als Einzelanwalt, bzw. Einzelanwältin und ohne Sekretariat tätig, fügen Sie ein persönliches Bild von Ihnen und/oder des zukünftigen Arbeitsplatzes ein. Haben Sie einen „Feel-Good-Manager“ (Haustier), und ist dieses auch regelmäßig in der Kanzlei anwesend, dann ab in das Jobposting damit. Der neue Kollege oder die neue Kollegin soll doch auch wirklich alle Beteiligten kennenlernen.

Indem Sie Persönliches schon an dieser Stelle zeigen, verwandeln Sie Ihre vermeintliche Schwäche in eine Stärke: Ein familiäres, kleines Umfeld und der vielleicht etwas nähere Mandantenkontakt kann am Ende den Unterschied machen, und das Jobangebot dem der größeren Einheiten vorgezogen werden. Natürlich muss man von einem Job vernünftig leben können, aber Geld ist nicht alles – und das wird ein immer größerer Faktor auf dem Arbeitsmarkt.

4. Karriereseite – „Bewerben“ Sie sich bei Bewerber:innen

Nun haben Sie eine Stellenausschreibung in den sozialen Medien veröffentlicht. Doch diese Anzeige muss den potenziellen Bewerber bzw. die Bewerberin erst auf eine entsprechende Seite weiterleiten, damit er oder sie mit Ihnen in Kontakt treten kann.

Erstellen Sie hierfür eine spezielle Unterseite Ihres Webauftritts wie „Karriere“, „Jetzt bewerben“ oder „Werden Sie Teil unseres Teams“. Hier können Sie den Interessierten berichten, warum gerade Ihre Kanzlei eine Traumarbeitgeberin ist. Nehmen Sie Abstand von Formulierungen wie: „Sie bringen mit“ oder: „Das sind unsere Mindestanforderungen“. Denn im ersten Schritt geht es darum, den Bewerber oder die Bewerberin von Ihnen zu überzeugen, denn Sie sind schließlich auch auf der Suche. Natürlich können Sie durch gezielte Fragen oder über angeforderte Unterlagen herausfinden, ob Jobinteressierte auch qualifiziert sind. Aber im ersten Schritt möchten Sie ganz einfach und unverbindlich den Kontakt herstellen. Bauen Sie daher auch unbedingt eine anklickbare Telefonnummer und ein Kontaktformular auf Ihrer Karriereseite ein.

5. Und jetzt …

… geht die Arbeit erst richtig los.

Mit dem Einstellen Ihrer Stellenausschreibung auf den relevanten Social Media-Profilen haben Sie den ersten Schritt getan. Es wäre schön, wenn nun die Bewerbungen von alleine kommen würden. Aber mit einem Posting ist es nicht getan. Teilen Sie Ihrem Wunschmitarbeitenden durch weitere Postings mit, warum er oder sie sich bei Ihnen bewerben sollte. Gewähren Sie einen Einblick in Ihren Arbeitsalltag und Arbeitsplatz.

Arbeitgeber-Marketing ist keine Einbahnstraße oder ein Quick Fix. Das bedeutet aber auch nicht, dass Sie nicht schon in den ersten Wochen dieser Aktivitäten Bewerbungen erhalten. Sie sollten hierfür ein paar Postings und einige Wochen Zeit investieren und kontinuierlich auf sich aufmerksam machen. Am besten: für immer. Denn Ihr Wunschmitarbeiter oder Ihre Wunschmitarbeiterin ist vielleicht gerade noch nicht interessiert – dies könnte sich aber in einem halben Jahr ändern.

Sollte Sie noch keine allzu große Fangemeinde auf den sozialen Medien haben, fangen Sie trotzdem damit an. Der Weg ist das Ziel.

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