Namensschild einer Kanzlei

Kanzleinamen: Warum eigentlich keine Fantasienamen?

Gründet man eine Kanzlei mit mehreren Partnern, stellt sich relativ schnell eine Frage, die sich einem Einzelanwalt oder Einzelsteuerberater meist in dieser Form nicht stellt: Wie soll die eigene Kanzlei heißen? Bei zwei oder drei Partnern kann man durchaus die Namen der Partner zum Kanzleinamen machen.

Aus Praktikabilitätsgründen wird es aber bei mehr als drei Partnern, langen Nachnamen oder Doppelnamen irgendwann „eng“ im wahrsten Sinne des Wortes: auf dem Briefkopf, der Visitenkarte und im Headerbereich einer Website. Ganz abgesehen davon, dass man sich mehr als zwei, maximal drei Namen kaum in der richtigen Reihenfolge merken kann. Ein Fantasiename kann dann hilfreich sein, auch wenn viele Sozietäten sich mit diesem Gedanken offenbar nur schwer anfreunden können. Deswegen haben wir Rechtsanwalt Dr. Dominik Herzog, Partner der Kanzlei SYLVENSTEIN aus München einige Fragen zu diesem Thema gestellt.

War eine Kombination aus Namen jemals angedacht als Sie die Sozietät gegründet haben? Ihre Kanzlei hat drei Partner – denkbar wäre das also „gerade noch so“.

Ehrlich gesagt: Wir waren von vorneherein einig darüber, dass wir einen „Fantasienamen“ wollen und eben nicht eine Kombination aus Nachnamen, bei denen man nie genau weiß: Ist das bei dem einen Nachnamen jetzt ein „k“ oder doch ein „ck“, mit „h“ oder doch ohne?

Also dann doch ein Fantasiename? Wie kamen Sie dann auf SYLVENSTEIN?

Unser Sitz in München und die räumliche Nähe zum Sylvensteinspeicher in Lenggries haben natürlich eine Rolle gespielt. Etwas bajuwarische Kultur im Kanzleinamen kann doch sicher nicht schaden. Und der Name wirkt zugleich schlicht und nobel, finde ich.

Aber ehrlich gesagt: Wir hatten uns auch gar keine Alternative überlegt. Und unsere Herangehensweise war auch nicht mit der einer Markenagentur zu vergleichen. Wir haben weder tagelang gebrainstormt noch haufenweise Flipcharts mit möglichen Assoziationen bemalt. Wir fanden und finden den Namen gut. Wir sind SYLVENSTEIN!

Haben Sie überhaupt einmal an „typische“ Namenskombinationen gedacht, z. B mit „Advo“, „Legal“ oder Bestandteilen aus Consulting etc.? Gerade lateinische Wörter oder Wortteile werden ja gerne genutzt.

Den internationalen Bezug haben wir über die Domain unserer Website sichergestellt. Wir wollten keine Endlos-Adresse und möglichst alle Umlaute aus dem Weg räumen (die Website lautet www.sylvenstein-law.de, Anmerkung der Red.). Ansonsten waren wir uns mit SYLVENSTEIN Rechtsanwälte ohne weitere Zusätze recht schnell einig.

Wie sind die Reaktionen auf Ihren Kanzleinamen?

Durchweg positiv! Der Name ist offenbar griffig und leicht zu merken. Und wenn einen Großkanzleianwälte auf den Kanzleinamen ansprechen, da sie von der Kanzlei erst kürzlich gehört hätten, dann schmeichelt das natürlich.

Werden Sie darauf angesprochen, denn keiner Ihrer Partner heißt ja Sylvenstein, was aber der Fall sein könnte.

Offenbar hinterlässt ein „Fantasiename“ auch beim durchschnittlichen Mandanten keine wirklich offenen Fragen mehr. Nein, Mandanten haben das bei mir noch nie direkt angesprochen. Was allerdings hin und wieder vorkommt, sind E-Mails, in denen man mit „Herr Rechtsanwalt Sylvenstein“ angesprochen wird. Da müssen wir dann intern immer erst mal klären, welcher der Anwälte wohl gemeint sein könnte.

 

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