Facebook in der Kanzlei

Facebook für die Kanzlei

Moderne Unternehmen nutzen Social Media Kanäle wie Facebook, YouTube oder Twitter als PR- und Marketinginstrument. Abgesehen von einigen Pionieren kommt dieser Trend in der Branche der Rechtsanwälte und Steuerberater eher langsam an. Wer sich nun überlegt, mit dem Bloggen, Posten und Likes Sammeln anzufangen, sollte auf ein paar Dinge achten.

Social Media als effizientes Marketinginstrument

Soziale Netzwerke gelten als effektives und nutzernahes PR- und Marketinginstrument. Für die meisten Unternehmen ist daher neben der eigenen Homepage auch ein eigenes Social Media Profil für eine moderne Firmendarstellung wesentlich geworden. Die Hoffnung: Wer im Internet Gesicht zeigt, kann schnell bekannt und beliebt werden. Dabei stehen einige Kanäle zur Auswahl. Neben Facebook, YouTube und Twitter können, je nach Schwerpunkt, auch Google+ oder Xing attraktiv sein.

Im eher traditionell verankerten Berufsfeld der Rechtsanwälte und Steuerberater setzt sich diese Erkenntnis eher langsam durch. Lange Zeit haben die meisten Kanzleien Marketing im Social Media Bereich für entbehrlich gehalten haben.

Inzwischen gibt es einige Kanzleien, die erfolgreich in den sozialen Netzwerken agieren. Die Kanzlei-Auftritte können dabei ganz unterschiedlich aussehen: so bieten sich einerseits aktuelle Rechts- oder Steuernews  aus den Spezialgebieten der Kanzlei als Themen an, andererseits gibt es Kanzleien, bei denen Kollegen auch privatere Geschichten aus dem Berateralltag posten.

Inzwischen gibt es sogar Agenturen, die sich auf die professionelle Betreuung der Blogs und Social Media Profile z. B. von Rechtsanwälten spezialisiert haben. Ihre Dienste reichen von der technischen Betreuung der Plattformen, die von den Kanzleien selbst gefüllt werden, bis hin zum vollständigen „Ghostwriting“ rechtlicher Texte und Posts.

Welche Vorteile hat man von Social Media?

Der Aufbau eines Fan-Netzwerks kann die eigene Kanzlei bekannter machen und durch entsprechend qualitativ gute Beiträge die eigene Reputation in der Öffentlichkeit verbessern.

Der Mehrwert für die Nutzer ist z. B., dass sie „up to date“ sind und leicht an verlässliche Informationen kommen. Je nach Beratungsbereichen  ist das Netz natürlich auch eine ideale Möglichkeit, potenzielle Mandanten auf sich aufmerksam zu machen. Bei Rechtsanwälten wird gerade von einer auf das Medien-, Internet- und IT-Recht spezialisierten Kanzlei beispielsweise wird ein umfangreicher Internetauftritt sicherlich auch erwartet. Und die persönliche Ansprache und Kontaktpflege schafft eine gute Vertrauensbasis zwischen potenziellen Mandanten und Kanzlei.

Ein Social Media Profil aufzubauen, braucht Zeit

Wer im Netz bekannter werden will, muss erst einmal anfangen, ausprobieren und abwarten, was passiert. Geht nicht gleich eine der ersten Veröffentlichungen viral, bedarf es aber meist viel Geduld, bevor man konkrete Ergebnisse sieht. Jeder fängt hier klein an. Aber der Aufwand kann sich bei konsequenter Arbeit an diesem Thema in rasant wachsenden Fanzahlen bei Facebook, Twitter und tausenden Abonnenten auf YouTube niederschlagen.

Der tägliche Aufwand, einen einmal etablierten Kanal mit guten Inhalten zu füllen, ist ebenfalls nicht zu unterschätzen. Denn werden die Plattformen nicht ständig aktualisiert, gerät man schnell wieder in Vergessenheit.  Auch der direkte Kontakt mit den Nutzern muss regelmäßig gepflegt werden, um ihr Vertrauen zu behalten. Und Facebook veröffentlicht sogar die Reaktionsquote auf Feedback, Kontaktanfragen und Nachrichten.

So muss jeder für sich entscheiden, ob sich die Mühe bzw. der finanzielle Aufwand für die Beauftragung einer Agentur für die eigene Kanzlei lohnen.

Die Risiken kennen und mit ihnen umgehen

Gerade von Anwälten und Steuerberatern erwarten Nutzer ein hohes Maß an Seriosität. Doch auch diesen Berufsträgern können Fehler unterlaufen, die zu einer Abmahnung führen.

Die Impressumspflicht besteht etwa auch in sozialen Netzwerken, wenn das Profil zu Marketingzwecken benutzt wird. Die nach § 5 Telemediengesetz (TMG) erforderlichen Informationen müssen ohne wesentliche Zwischenschritte abgerufen werden können.

Persönlichkeits- oder Urheberrechte müssen beachtet werden – gerade, wenn man Bilder postet. Hat man etwa die Rechte für die Bilder im seinem Blog erworben, bedeutet dies nicht, dass man damit automatisch auch eine Social Media Lizenz hat. Das Potenzial im Netz veröffentlichter Äußerungen sollte man auch in tatsächlicher Hinsicht nicht unterschätzen: Schnell kann eine Meinung zu einem streitbaren Thema zu einem „Shitstorm“ führen und eine Welle von Hasskommentaren provozieren. Diese wieder aus dem Netz zu bekommen ist –auch angesichts der laxen Löschpraxis von Facebook – schwierig.

Fazit

Der Marketing-Trend Social Media setzt sich langsam auch Welt der Rechtsberater und Steuerberater  durch. Denn die Vorteile liegen ganz klar auf der Hand: Mehr Bekanntheit, eine bessere Reputation sowie die Akquise von Mandanten. Doch wer einen neuen Kanal aufbauen will, braucht viel Geduld und Aufmerksamkeit – gerade bei rechtlichen Fallstricken. Für viele Kanzleien wird sich die Mühe aber lohnen.

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